Schwangerschaft und Geburt
Schwangerschaft
Die Schwangerschaft ist für jede Frau eine ganz individuelle Erfahrung. Welche Rechte Ihnen dabei zustehen und welche Serviceangebote es gibt, erfahren Sie auf den folgenden Seiten, bei einer der zahlreichen Schwangerschaftsberatungsstellen oder nutzen Sie das Informationsangebot des Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend.
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, sind Sie verpflichtet, sich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten zu lassen. Das Beratungsgespräch ist ein Angebot, über die Gründe zu sprechen, die Sie zum Abbruch der Schwangerschaft bewegen.
Geburt
Nach der Geburt des Kindes ist diese dem Standesamt anzuzeigen. Wird das Kind in einer Klinik geboren so wird das Kind durch die Klinik angemeldet. Bei Geburten im Geburtshaus oder zu Hause müssen die Eltern dies innerhalb einer Woche persönlich tun. Weitere Informationen sind unter der Dienstleistung "Geburt anzeigen" zu finden.
Eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters kann beim Standesamt beantragt werden. Alle weiteren Informationen zum Thema Geburt sind im Dienstleistungsportal unter Geburt zu finden.
Elternzeit und Elterngeld
Eltern haben Anspruch sowohl auf Elternzeit als auch auf Elterngeld. Die Elternzeit kann bis zum dritten Geburtstag bzw. anteilig bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Dabei können sowohl Mutter und Vater Elternzeit wahrnehmen.
Das Elterngeld ist ein einkommensbezogener Zuschuss des Bundes während der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere zwei Monate verlängert werden.
Finanzielle Hilfen
Zu den finanziellen Hilfen gehören das Kindergeld und der Kindergeldzuschlag. Während das Kindergeld einkommensunabhängig ist und grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt wird, ist der Kindergeldzuschlag ein Zuschuss für Eltern deren Erwerbseinkommen nicht den Bedarf des Kindes mit abdecken kann. Kindergeld und Kindergeldzuschlag werden im Bundeskindergeldgesetz geregelt.
Des Weiteren können Sozialleistungen bereits während der Schwangerschaft ausgezahlt werden. Ob und in welcher Höhe Sozialleistungen gezahlt werden, richtet sich nach dem Einkommen der betroffenen Personen. Informationen zu Sozialleistungen in der Schwangerschaft können im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgerufen werden. Es gibt mit dem "Familienwegweiser" auch eine städtische Übersicht aller wichtigen Informationen rund um Familien.
Vaterschaft
Zur Vaterschaft gehören sowohl Rechte als auch Pflichten. Welche das sind und wo man sich informieren kann, ist auf den folgenden Seiten beschrieben. Ob Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht und Unterhaltspflicht - im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend gibt es dazu Informationen ebenso wie im Familienwegweiser der Stadt Halle (Saale).
Beratungsangebote
In einigen Fällen ist ein persönliches Gespräch sinnvoll, beispielsweise wenn Sie finanzielle Sorgen haben oder gerade in einer schwierigen Lebenssituation stecken. Dann wenden Sie sich an eine der Schwangerenberatungsstellen.
Wenn die erwünschte Schwangerschaft ausbleibt, haben Sie keine Scheu. Treten Sie mit der Kinderwunsch-Sprechstunde oder mit der Adoptionsvermittlung der Stadt Halle (Saale) in Kontakt.
Es gibt Kinder, die brauchen Sie – als Pflegemama und Pflegepapa. Nähere Informationen erhalten Sie beim Pflegekinderdienst der Stadt.
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