Landesentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt
Am 22. Dezember 2023 hat die Landesregierung den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung freigegeben. Die Planunterlagen des ersten Entwurfs stehen in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis einschließlich zum 12. April 2024 unter der Adresse www.landesentwicklungsplan-st.de zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung.
Zudem liegen die Planunterlagen im vorgenannten Zeitraum auch in Papierform öffentlich aus und können in der Stadt Halle (Saale) an folgendem Standort der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Stadt Halle (Saale), Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt, 06122 Halle (Saale), Neustädter Passage 18, Foyer
Montag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 14 Uhr
Bis zum 12. April 2024 haben öffentliche Stellen sowie alle Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Hinweise oder Änderungsvorschläge zu allen Inhalten der Planunterlagen des ersten Entwurfs abzugeben.
Stellungnahmen können im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis zum 12. April 2024 vorzugsweise über das Beteiligungsportal im Internet unter der Adresse www.landesentwicklungsplan-st.de oder mit dem Stichwort „1. Entwurf LEP “ u. a. auch wie folgt abgegeben werden:
- per E-Mail ausschließlich an landesentwicklung-mid@sachsen-anhalt.de,
- postalisch an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 26, Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg oder
- zur Niederschrift im Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt