Gesamtstädtische und teilräumliche Konzepte
Die hier vorgestellten, unterschiedlichsten Konzepte berühren vielfältige Themen quer durch die gesamte Stadtgesellschaft. Sie zeigen Ziele auf und stellen eine Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt Halle (Saale) dar.
Durch die „Freiraumgalerie“, einer Gruppe von jungen Künstlern und Stadtplanern, und die von ihr inszenierten „All You Can Paint“- Festivals in den Jahren 2012 - 2014 ist in Freiimfelde eine der größten offenen Galerien für Wandmalerei entstanden, die weit über Halle hinaus Beachtung und Anerkennung findet. Der Ansatz der Freiraumgalerie verfolgte von Anfang an die enge Zusammenarbeit und Einbindung der Eigentümer und Bewohnerschaft vor Ort. Daraus hat sich ein hohes bürgerschaftliches Engagement im Quartier ergeben. Aus der Bürgerschaft heraus kam 2015 der Wunsch nach einem „Bürgerschaftlichen Quartierskonzept“ als Entwicklungsszenario für die nächsten Jahre.
Mit der Unterstützung durch die Stadtverwaltung und die Freiraumgalerie wurden bei der Erarbeitung dieses Konzeptes die Themen durch Bürgerinnen und Bürger aufgerufen und inhaltlich untersetzt. Nach einer Analysediskussion zur Ausgangslage im Stadtteil bildeten sich einzelne Arbeitsgruppen, die die Entwicklungsziele und erste Maßnahmen zu folgenden Schwerpunkten formulierten:
Öffentlicher Raum, Grün und Freizeit, Verkehr, Wohnen und Immobilien, Gewerbe, Bildung, Soziales und Nachbarschaft
Der Stadtrat hat am 27.09.2017 das „Bürgerschaftliche Quartierskonzept Freiimfelde“ bestätigt (Beschluss-Nr. VI/2017/03148) und die Verwaltung beauftragt, die Ziele des Quartierskonzeptes in die städtischen Planungen und Abwägungen einfließen zu lassen. Gleichzeitig wurde das Modellprojekt eines Quartiersfonds beschlossen, so dass von 2018 bis 2020 für die Umsetzung der bürgerschaftlichen Ideen seitens der Stadt 30.000 Euro zur Verfügung gestellt wurden.
Als ein erstes Projekt ist auf einem Grundstück der Montag Stiftung Urbane Räume in der Landsberger Straße ein gemeinschaftlich organisierter Bürgerpark entstanden.
Weiterführende Informationen
Bürgerschaftliches Quartierskonzept Halle - Freiimfelde
Flyer Quartierskonzept 'Mit Mach Stadt' - Kurzfassung
Flyer Quartierskonzept 'Maßnahmenplan' - Kurzfassung
Urkunde - Bundeswettbewerb für vorbildliche Bürgerbeteiligung
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) am 28.10.2020 wurde das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Halle (Saale) beschlossen (Beschluss-Nr. VII/2019/00059).
Die räumlich-funktionale Steuerung der Einzelhandelsstruktur obliegt der Hoheit der Kommune: Durch das Bau- und Planungsrecht ist sie mit Befugnissen ausgestattet, die Standortwahl von Handelsbetrieben im Sinne gesamtstädtischer gewinnbringender Grundsätze zu steuern, ohne jedoch Konkurrenzschutz oder Marktprotektionismus zu betreiben. Durch die kommunale Genehmigungspraxis und Bauleitplanung kann die öffentliche Hand aktiv Einfluss darauf nehmen, einen für die Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher interessanten Nutzungsmix der Innenstadt, in Nebenzentren und an Nahversorgungs- und Sonderstandorten dauerhaft zu stabilisieren und auszubauen.
Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in Halle (Saale) zu sichern und dauerhaft zu stärken, stellt das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente primär für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung sowie Grundlagen für die Beratung von Projektentwicklern, Investoren und Immobilieneigentümern zur Verfügung. Zudem enthält das Einzelhandels- und Zentrenkonzept auch Inhalte und Empfehlungen, die für weitere Adressaten von Interesse sein können: die Wirtschaftsförderung, die örtliche Händlergemeinschaft, das Stadtmarketing sowie die Bürgerinnen und Bürger aus Kunden- und Besucherperspektive.
Die fünf wesentlichen Konzeptbausteine sind:
- die Leitlinien für die künftige Einzelhandelsentwicklung mit den Steuerungsleitsätzen,
- das Zentrenkonzept, also die Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche,
- das Nahversorgungskonzept,
- das Konzept für die Sonderstandorte,
- die „Hallesche Sortimentsliste“.
Das Konzept ist als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch bei der bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere zu berücksichtigen.
Weiterführende Informationen
Aktueller Übersichtsplan der Zentren
Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Beschluss des Stadtrates
Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Endbericht
Für die Stadt Halle (Saale) wird auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses (Beschluss Nr. VI/2019/04738) ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt, der den 1998 in Kraft getretenen Flächennutzungsplan ablösen soll.
Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Dabei sind die verschiedenen Belange, darunter Umweltbelange, zu berücksichtigen.
Der Fachbeitrag Stadtklima zielt darauf ab, Planungsgrundlagen und Entscheidungshilfen zu erarbeiten, welche helfen sollen, das städtische Klima der Stadt Halle (Saale) zu erfassen und als Belang in der Stadtentwicklung und in der Flächennutzungsplanung stärker zu verankern.
Als eine wesentliche Grundlage für den Fachbeitrag dienten die Modellierungen des Deutschen Wetterdienstes, die im Rahmen von Untersuchungen zum Stadtklima in Halle zwischen 2014 und 2018 erstellt wurden. Diese Erkenntnisse schlagen sich in der Klimafunktionskarte und der Planungshinweiskarte als wesentliche Ergebnisse des Fachbeitrages Stadtklima und Grundlage planerischen Handelns nieder.
Um angesichts der Bedeutung der Freiflächen für das lokale Klima auch dem Bedarf an Gewerbe- und Wohnbauflächen Rechnung zu tragen, sollen Ansätze ökologisch vertretbarer Entwicklungen aufgegriffen werden (Stichworte „Gewerbegebiet der Zukunft“, „klimaneutrale Baugebiete“, „Gartenstadt des 21. Jahrhunderts“ oder kurz „Gartenstadt21“), so dass eine nachhaltige, stadtklimatisch verträgliche bauliche Entwicklung möglich ist.
Da die einzelnen Stadtviertel und Stadtteile aufgrund ihrer siedlungsstrukturellen Unterschiede nicht alle in gleichem Maße von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, gehen die für die Stadtviertel und Stadtteile erstellten Steckbriefe im Fachbeitrag auf deren Besonderheiten ein und leiten daraus Handlungsempfehlungen ab.
Weiterführende Informationen
Karten aus dem Anhang des Fachbeitrags in höherer Auflösung
Klimafunktionskarte
Planungshinweiskarte
Karte der Flächen mit überwiegender Vegetationsbedeckung
Die Stadt Halle (Saale) führt bereits ihren, das Stadtgefüge prägenden Fluss im Namen. So windet sich die Saale abwechslungsreich zentral von Süd nach Nord durch die Stadt. Dabei bildet sie im Süden zusammen mit der Weißen Elster eine breite Flussniederung, während sie im Norden durch das enge Durchbruchstal an schroffen Felsen vorbei fließt.
Die Flusslandschaft und die Auenbereiche liegen mitten im umgebenden und direkt angrenzenden, urbanen Raum. Diese zentral gelegene, vielfältige Auen- und Flusslandschaft stellt ein besonderes Potenzial dar, das Halle von anderen Großstädten unterscheidet und so für die Stadt zum Alleinstellungsmerkmal innerhalb der Region Mitteldeutschland wird.
Ziel des vorliegenden Freiraum- und Wegekonzeptes ist es, die Qualitäten dieses so wertvollen, innerstädtischen Freiraumsystems zu bewahren und weiterzuentwickeln.
Weiterführende Informationen
Stadt am Fluss - Freiraum- und Wegekonzept
Gesamtplan - Maßnahmen Freiraum- und Wegekonzept
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat am 25. Januar 2023 das Grün- und Freiraumkonzept Altstadt Halle (Saale) beschlossen. Mit diesem Konzept wird eine strategische Grundlage für die Freiraumentwicklung im Halleschen Stadtkern und ein freiraumplanerisches Musterkonzept für andere Stadtviertel von Halle (Saale) geschaffen. Die sich wandelnden städtischen Rahmenbedingungen, insbesondere durch die klimatischen Veränderungen, haben einen direkten Einfluss auf die Aufenthalts- und Lebensqualität im Viertel. Im Rahmen des Grün- und Freiraumkonzeptes Altstadt wurde daher eine umfassende, stadtviertelspezifische Analyse zur Freiraumsituation durchgeführt und daraus entsprechende Handlungsempfehlungen für das Untersuchungsgebiet abgeleitet.
Das vorliegende Konzept greift dabei insbesondere auf die Planungshinweise des Fachbeitrags Stadtklima zum Landschaftsplan und Flächennutzungsplan der Stadt Halle (Saale) vom Jahr 2021 zurück. Aus dem Fachbeitrag geht hervor, dass im gesamtstädtischen Vergleich die dicht bebaute, stark versiegelte Hallesche Altstadt sowie die benachbarten Innenstadtviertel aufgrund des Wärmeinseleffekts und des unzureichendem Kaltluftaustausches klimatisch besonders vulnerabel sind. Daraus ergibt sich ein hoher Handlungsdruck für die Stadt- und Freiraumplanung. Gerade die Sicherung und Erweiterung der grünen und blauen Infrastruktur spielt für die Minimierung der Überhitzung und zur Starkregenvorsorge im urbanen Raum eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund sollen entsprechend wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der klimatisch-lufthygienischen Situation und zur Erhöhung der Aufenthalts- und Lebensqualität für die Bevölkerung ergriffen werden. Da bodengebundene Maßnahmen aufgrund der Flächenknappheit im Untersuchungsraum nur begrenzt umsetzbar sind, wird auch die Begrünung von Dächern und Fassaden der zahlreich vorhandenen Gebäude zur Anpassung an die Klimaauswirkungen mitbetrachtet.
Zentrales Ziel des Grün- und Freiraumkonzeptes Altstadt ist es, für den Stadtkern von Halle (Saale) ein zukunftsfähiges und langfristig tragfähiges Freiraumsystem zu schaffen. Im Ergebnis der Analyse wurden für den Untersuchungsraum strategische und räumliche Leitthemen und -ziele zur Entwicklung des Grün- und Freiraums aufgestellt. Während die strategischen Themen die Querschnittsaufgaben Klimaanpassung, Umweltfreundlichkeit, nachhaltige Mobilität und Tourismus aufgreifen, werden bei den räumlichen Themen Zielvorstellungen für das grün-blaue Netz und die Freiflächen vor Ort formuliert.
Aufbauend auf den Leitthemen wurden entsprechende Lösungsvorschläge erarbeitet. Dazu zählen u. a. die Sanierung und/oder Erweiterung von Grünflächen und -elementen im Freiraum, die Umstrukturierung bzw. Neuordnung von verkehrlicher Infrastruktur, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sowie die Ergänzung öffentlicher Spielangebote. So soll zum einen die Ablesbarkeit und Durchgängigkeit des „Grünen“ Altstadtring im Süden und Westen durch die Schaffung einer attraktiven Promenade mit neuen Grünflächen und Ausstattungselementen verbessert werden. Zum anderen ist die Aufwertung von identitätsprägenden Stadtplätzen wie dem Domplatz, dem Vorplatz der Ulrichskirche und dem Salzgrafenplatz geplant. Außerdem sollen der Marktplatz und der Kleine Berlin neue (Wasser-)Spielelemente zur Erhöhung der Kinder- und Familienfreundlichkeit in der Altstadt erhalten. Für die sanierungsbedürftigen Stadtquartiere Kleine/Große Klausstraße sowie Schülershof sind umfangreiche funktionelle, gestalterische und klimatische Aufwertungsmaßnahmen im Straßen- und Freiraum vorgesehen. Vor allem beim „Klimaquartier Schülershof“ sollen gezielt Maßnahmen zum Schutz und zur Anpassung an den Klimawandel wie Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwasserspeicherung und Grünflächenbewässerung geprüft und etabliert werden.
Die innerstädtische Freiraumentwicklung hat durch die erkennbaren Folgen des Klimawandels in den letzten Jahren an Bedeutung und Dynamik gewonnen. Das Grün- und Freiraumkonzept Altstadt ist trotz seiner langfristigen Perspektive daher nicht als starres Instrument anzusehen. Bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen kann das Konzept entsprechend aktualisiert werden.
Weiterführende Informationen
Grün- und Freiraumkonzept Altstadt Halle (Saale)
Grün- und Freiraumkonzept Altstadt halle (Saale) - Kurzfassung
Die Gemeinschaftsinitiative „Sozialer Zusammenhalt“ wurde ins Leben gerufen, um der drohenden sozialen Polarisierung in den Städten Einhalt zu gebieten. Schwerpunkt des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ (bis zum Jahr 2020 unter dem Namen „Soziale Stadt“) sind Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von durch soziale Missstände benachteiligten Ortsteilen oder anderen Teilen des Gemeindegebiets, in denen besonderer Entwicklungsbedarf besteht. Dabei stellt die Schaffung geeigneter Beteiligungs- und vor allem Mitwirkungsmöglichkeiten einen zentralen Ansatz dar.
Für die Stadtteile Neustadt und Silberhöhe hat die Stadt Halle bereits seit dem Jahr 2001 erstmals Städtebaufördermittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ beantragt. Umfangreiche Untersuchungen und Datenerhebungen belegten, dass in beiden Stadtteilen städtebauliche Missstände vorhanden sind und die Stadtteile daher gegenüber der Gesamtstadt erhebliche strukturelle Nachteile aufweisen. Diese sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Nachteile zu beheben, war und ist Ziel der integrierten Planung. Im Jahr 2008 wurde im Stadtteil Neustadt die Förderkulisse auf den gesamten Stadtteil (ausgenommen das Gewerbegebiet) erweitert. Im Jahr 2015 beschloss der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) die 2. Fortschreibung des Handlungskonzeptes für den Stadtteil Neustadt mit der Gebietserweiterung um die Peißnitzinsel. Im Jahr 2017 folgte die 1. Fortschreibung des Handlungskonzeptes für den Stadtteil Silberhöhe und im Jahr 2021 die 3. Fortschreibung des Handlungskonzeptes für den Stadtteil Neustadt, beide bis zum Jahr 2030.
Ziel dieser Fortschreibungen sind die beiden Stadtteile als attraktive Wohnstandorte mit vielfältigen Quartierszentren, aktivem Stadtteilleben, Freiraum- und Spielangeboten zu stabilisieren und zu stärken. Dazu gehört neben der Etablierung eines Quartiermanagements und der Durchführung weiterer assozierter Förderprogramme, auch die weitere Stärkung der räumliche Verzahnung und Vernetzung des Stadtteile mit der Umgebung und den angrenzenden Ortslagen und Stadtteilen.
Weiterführende Informationen
Integriertes Handlungskonzept "Sozialer Zusammenhalt" Neustadt 2030
Integriertes Handlungskonzept "Soziale Stadt" Silberhöhe 2030
Integriertes Handlungskonzept "Soziale Stadt" Neustadt 2025
Anlass und Ziel des Integrierten Entwicklungskonzeptes ist es, einen Zwischenstand der Altstadtsanierung darzustellen, um daraus sowohl die vielfältigen Potenziale als auch die noch vorhandenen Defizite der baulichen, stadtgestalterischen und funktionalen Aspekte herauszuarbeiten.
Im Entwicklungskonzept sind Handlungsempfehlungen und Ziele für die kommenden Jahre formuliert, die die vorhandenen Ressourcen der Stadt und die Bedeutung der Altstadt für die Gesamtstadt Halle (Saale) berücksichtigen. Diese sollen insbesondere Grundlage für das künftige Verwaltungshandeln bei der Verteilung der immer geringer werdenden Fördermittel sein.
Weiterführende Informationen
Schwerpunktthema des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ist die Zentrenstärkung und die Innenstadtentwicklung. Beim Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ steht die inhaltliche Ausgestaltung der einzusetzenden Instrumente und Maßnahmen im Vordergrund. Das vorliegende Konzept ist eine inhaltliche Auseinandersetzung und fachliche Einschätzung der Potentiale und Defizite im Zentrum der Stadt Halle und der anschließenden Versorgungsbereiche entlang der Hauptstraßen Geiststraße, Große Steinstraße, Obere Leipziger Straße und Steinweg.
Auf dieser Grundlage wurden Handlungskonzepte mit Zielstellungen unter zentrenrelevanten Aspekten formuliert. Die Schwerpunktsetzungen und die für die Realisierung vorgeschlagenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Prioritätensetzung des Stadtrates zur Städtebauförderung. Die Finanzierungsbedingungen sind analog des Programms Stadtsanierung: die förderfähigen Kosten für bewilligte Maßnahmen werden zu je einem Drittel durch den Bund, das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle getragen.
Weiterführende Informationen
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Integriertes Handlungskonzept der Stadt Halle (Saale)
Integrierte Stadtentwicklungsplanung - eine Vision für unsere Stadt
Die Stadt Halle (Saale) unterliegt einem ständigen Wandel. Damit dieser den Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklungsplanung entspricht, ist es notwendig, den Prozess zu steuern. Bestehende Konstellationen und aktuelle Tendenzen müssen eingeschätzt werden, um Ziele für die weitere Entwicklung der Stadt festzulegen. Dies erfolgt durch die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.
In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für die Stadtentwicklung verändert. Das „ISEK Halle 2025“ zeigt auf, wo und in welchem Umfang neue Schwerpunkte für die weitere Gestaltung unserer Stadt bis zum Jahr 2025 zu definieren sind. Mit dem neuen Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Halle 2025 reagiert die Stadt auf Herausforderungen wie demografischer Wandel, Klimaschutz und wirtschaftliche Notwendigkeiten. Damit trägt das ISEK auch den veränderten Förderbedingungen seitens Europäischer Union, Bund und Land Sachsen-Anhalt Rechnung. Diese Vielzahl von Aspekten ist unter Mitwirkung der breiten Öffentlichkeit zu betrachten.
In Bürgerforen, Bürgerkonferenzen und Workshops haben Bürgerinnen und Bürger sowie unterschiedliche Akteure aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gemeinsam mit Stadtplanern und Fachleuten an den Visionen zur Stadtentwicklung gearbeitet.
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Oktober 2017 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Halle (Saale) (ISEK Halle 2025) beschlossen (Beschluss Nr. VI/2017/03185).
Weiterführende Informationen
Intergriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Halle 2025
Intergriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Halle 2025 - Kartenband
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat am 27. Oktober 2021 die 1. Fortschreibung der Kleingartenkonzeption der Stadt Halle (Saale) beschlossen. Die Fortschreibung liefert eine aktualisierte Bestandsaufnahme und Bewertung für die halleschen Kleingartenanlagen sowie den bisherigen Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen aus der Vorgängerversion von 2013.
Unter den Aspekten Stadtentwicklung und Demographie, Erholungseignung, Natur und Landschaft sowie Stadtklima wird das Ziel verfolgt, die planerischen Maßnahmen für Gesamtanlagen bzw. Teilbereiche von Anlagen angepasst aufzuzeigen. Mit der 1. Fortschreibung der Kleingartenkonzeption werden Grundlagen einer geordneten und zeitgemäßen Entwicklung der Kleingartenanlagen für die Zukunft unserer Stadt gelegt. In die Erarbeitung der Konzeption wurden der Stadtverband der Gartenfreunde Halle/Saale e. V. sowie der Kleingartenbeirat fortlaufend eingebunden. Alle interessierten Kleingartenvereine konnten während einer digitalen Konferenz ihre Hinweise einbringen. Im Ergebnis der Abwägung sind Anregungen, Änderungen und Hinweise nachvollziehbar in den Entwurf der Kleingartenkonzeption eingearbeitet worden. Die Familienverträglichkeit der fortgeschriebenen Konzeption wurde frühzeitig geprüft. Damit konnte sichergestellt werden, dass die Kleingartenanlagen dauerhaft als Bestandteil der Stadtlandschaft für Familien erhalten bleiben.
Weiterführende Informationen
Beschluss vom 27.10.2021
Kleingartenkonzeption Stadt Halle (Saale) - 1. Fortschreibung
Kleingartenkonzeption Stadt Halle (Saale) - 1. Fortschreibung - Kurzfassung
Anlage - Pläne A1 bis A10
Anlage - Pläne A11 bis A19
Zusatzinformationen (nicht Bestandteil des Beschlusses)
Kleingartenkonzeption Anlage B1 - B39
Kleingartenkonzeption Anlage B40 - B69
Kleingartenkonzeption Anlage B70 - B99
Kleingartenkonzeption Anlage B100 - B140
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Stabilisierung des Kleingartenwesens in der Stadt Halle (Saale)
Förderrichtlinie Kleingartenwesen mit Antragsformular
Weiterführende externe Informationen
Mit dem anstehenden Bau des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation mit einer Investition von 200 Millionen Euro am Riebeckplatz im Teilraum Nord-Ost, ist auch die Entwicklung der übrigen Teilräume rund um den Riebeckplatz wieder stärker in den öffentlichen Fokus gerückt. Der Stadtrat der Stadt Halle hat daher am 29. Mai 2024 den Rahmenplan Riebeckplatz Süd-West (Gelände um das ehemalige Maritim-Hotel) als städtebauliche Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Der Rahmenplan ist ein Baustein in der Gesamtentwicklung des Riebeckplatzes und ein wichtiger Leitfaden bei der nachfolgenden städtischen Bauleitplanung für den Teilraum Süd-West.
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat am 30. September 2020 die 3. Fortschreibung der Spielflächenkonzeption der Stadt Halle (Saale) beschlossen. Für die Stadtentwicklung von Halle (Saale) ist das Leitbild einer kinder- und familienfreundlichen Stadt, basierend auf den 2002 verabschiedeten Leitzielen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik der Stadt Halle (Saale) sowie den 2007 beschlossenen Grundsätzen einer familienfreundlichen Stadtentwicklung, von zentraler Bedeutung.
Die Spielflächenkonzeption enthält ein Leitbild für ein kinderfreundliches und bedarfsgerechtes Spielflächenangebot und soll als Handlungsgrundlage für Entscheidungen von Stadtverwaltung und Stadtrat herangezogen werden:
- Halle (Saale) soll sich als kinderfreundliche Stadt entwickeln, dazu sind die Rechte nach UN-Kinderrechtskonvention und UN–Behindertenrechtskonvention zu beachten. Die unterschiedlichen, auch geschlechtersensiblen, Belange der Kinder und Jugendlichen einschließlich der Spielplatznutzenden mit Behinderungen sollen frühzeitig durch Beteiligung Eingang in die Planungen finden.
- Die Spielflächenplanung folgt dem Grundsatz Qualität vor Quantität. In der Stadt Halle (Saale) soll ein bedarfsgerechtes Angebot an öffentlichen Spielplätzen erhalten bleiben und, wo dieses noch nicht erreicht ist, durch zusätzliche Angebote geschaffen werden. Dieses erfordert für die Kinder und Jugendlichen aller Stadtteile erreichbare und attraktive Spielangebote, die Berücksichtigung aller Altersgruppen und ausreichende Flächengrößen.
- Alle öffentlichen Spielplätze sollen barrierefrei zugänglich gestaltet sein. Mindestens ein barrierefreies Angebot für Spielplatznutzer mit Behinderungen sollte in jedem ISEK-Raum angestrebt werden.
- In einer bespielbaren, familienfreundlichen Stadt bleibt das Kinderspiel nicht auf die Kinderspielplätze als Rückzugsoasen beschränkt, sondern wird im gesamtstädtischen Freiraumsystem stattfinden und gefördert. Generationenspielplätze mit altersgruppen-übergreifenden Angeboten fördern die gemeinsame Freizeit von Kindern und Älteren.
- Die verschiedenen Spielmöglichkeiten werden ergänzt durch Anlagen zur spielerisch-sportlichen Betätigung und Flächen für spontane und unbestimmte Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten. Dieses sind insbesondere Park- und Grünanlagen, Naturerfahrungsräume, Grüne Wegeachsen und Brachflächen.
- Zur Förderung des Naturerlebens sind naturnahe Bereiche auf Spielplätzen (und auch außerhalb) zu nutzen und entwickeln. Ein hoher Anteil an natürlichen Spiel- und Erlebniselementen wie standortgerechten und möglichst regenerationsfähigen Pflanzen und Pflanzenteilen, Steinen sowie großflächigen, extensiv genutzten Bereichen fördern die Erlebnisvielfalt und die Gestaltungsmöglichkeiten für die Kinder.
- Die Finanzierung des Spielflächenangebotes muss die laufenden Unterhaltungskosten (Sandwechsel, Pflege, Reparatur und Austausch u.a.), die Investitionen für die Grunderneuerung (im Durchschnitt alle 15 Jahre) und notwendige Erweiterungen und Neubauten sowie die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen absichern.
- Private Spielflächenangebote insbesondere von Wohnungsunternehmen, die öffentlich genutzt werden können, sind eine notwendige Ergänzung des Spielflächenangebotes im Wohnumfeld, insbesondere für Kleinkinder von 0 - 6 Jahren.
- Ebenso bedeutsam zur Finanzierung und Verantwortung für Spielflächen ist die umfassende Einbeziehung von bürgerschaftlichem Engagement durch Patenschaften, Spenden, Sponsoring und abgestimmten Eigenleistungen.
Weiterführende Informationen:
Spielflächenkonzeption - Beschluss vom 30.09.2020
Spielflächenkonzeption
Spielflächenkonzeption - Kurzfassung
Anlage 1 - Spielplätze
Anlage 2 - Spielräume
Anlage 3 - Übersichtspläne
Übersicht der Spielplatzpatenschaften in Halle (Stand Oktober 2020)
Das Städtebauliche Strukturkonzept Riebeckplatz stellt die Ergebnisse der Arbeit des Begleitgremiums Riebeckplatz dar. Die Aufgabe des Ende 2018 konstituierten Begleitgremiums war, ein Strukturkonzept als Grundlage für alle weiteren städtebaulichen Entwicklungen am Riebeckplatz zu erarbeiten, um sicherzustellen, dass Einzelvorhaben sich in einen perspektivischen Gesamtkontext einfügen. An dem Begleitgremium waren Stadträte aller Fraktionen, Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung, Gestaltungsbeiräte, Investoren und Architekturbüros beteiligt. Das Begleitgremium diskutierte in sieben Sitzungen die Schwerpunkte städtebauliche Strukturen, städtebauliche Dominanten, Erschließung, Straßennetz, Fuß- und Radwegeverbindungen sowie Grünstrukturen und Freiflächengestaltung.
Ein Schwerpunkt lag neben der städtebaulichen Entwicklung auf der Neuordnung der Wegebeziehungen für den Auto-, Rad- und Fußgängerverkehr. Geplant ist, den Riebeckplatz langfristig verkehrstechnisch zu beruhigen und den Ausbau der Rad- und Fußwege auf allen Straßenseiten zu ermöglichen. Im Fokus standen zudem Begrünung und Freiflächengestaltung. Dazu gehören unter anderem Baumalleen, Dachbegrünungen und ein Grünstreifen vom Stadtpark bis zum Hauptbahnhof.
Während einige Vorhaben in den nächsten drei bis vier Jahren umgesetzt werden könnten, stellen andere Konzeptpunkte langfristige Ziele dar. Dazu gehören beispielsweise der Wegfall der Hochstraße über den Riebeckplatz durch die Fertigstellung verschiedener Erschließungsprojekte (Europachaussee, A 143, Ausbau ICE-Knoten Halle) sowie durch zukünftige Veränderungen des Mobilitätsverhaltens und die damit freiwerdenden Baufelder sowie die Öffnung des Rondells. Mit einem geringeren Anteil an Autoverkehr kann es möglich werden, dass die Hochstraße über den Riebeckplatz ihre Bedeutung verliert und rückgebaut werden kann. Damit ergeben sich neue Potentialflächen im bislang vom Verkehr „umspülten“ Mittelbereich zwischen der Volkmannstraße und der Magdeburger Straße sowie im Bereich der nördlichen Merseburger Straße.
Der Stadtrat hat das „Strukturkonzept Riebeckplatz“ am 26.06.2019 (Beschluss Nr. VI/2019/05227) als Grundlage für die weitere Entwicklungen beschlossen.
Weiterführende Informationen
Strukturkonzept Riebeckplatz Broschüre
Strukturkonzept Riebeckplatz Lageplan
Historie
Leitbild Riebeckplatz als Basis des Strukturkonzeptes Riebeckplatz
Mit dem Stadtratsbeschluss (Beschluss Nr. VI/2014/00509) zum Leitbild Riebeckplatz vom 29. April 2015 wurden die Kernaussagen zur Entwicklung des Areals als hochwertiger Büro- und Dienstleistungsstandort getroffen. Einen tieferen Einblick zum Prozess und seinen Ergebnissen bietet die Broschüre „Leitbild Riebeckplatz“.
Ziel des Strukturkonzeptes Stadtteilzentrum Neustadt ist es, eine ausgewogene städtebauliche Gesamtentwicklung im Zentrum von Halle-Neustadt zu gewährleistet.
Das Konzept wurde durch den Stadtrat am 24.04.2019 beschlossen (Beschluss Nr. VI/2018/04708). Das Hauptziel besteht in der vollständigen Sanierung und Nutzung aller Hochhausscheiben im Zentrumsbereich. Dies bringt ein großes Potential für das Zentrum sowohl durch das neue Erscheinungsbild als auch durch die künftigen Bewohnenden und Nutzenden mit sich. Die Zahl der möglichen neuen Anwohnenden liegt im Bereich von ca. 1.000 Personen, die Zahl der Beschäftigten könnte um ca. 500 steigen. Dies setzt voraus, dass alle Rahmenbedingungen im Zentrum auf die deutlich erhöhte Zahl der Nutzenden reagieren.
Weitere städtebaulich Ziele für das Zentrum Neustadt sind:
- Erhalt des städtebaulichen Ensembles,
- Sicherung einer Funktions- und Nutzungsmischung aus Wohnen, Dienstleistung, Gewerbe und Verwaltung,
- Wahrung und Förderung der sozialen Durchmischung im Stadtteilzentrum Neustadt und im Stadtteil,
- Verbesserung der funktionalen und räumlichen Bezüge zum Landschaftspark Weinbergwiesen und dem Bruchsee, dem Technologiepark Weinberg Campus und den umliegenden Wohnquartieren,
- Reduzierung von städtebaulichen „Rückseiten“ und „Resträumen“ im öffentlichen Raum insbesondere an der Albert-Einstein-Straße und zum Teil „An der Magistrale“,
- Neuorganisation des ruhenden Verkehrs zur Revitalisierung der Hochhausscheiben sowie zur Berücksichtigung der Anforderungen künftiger Nutzer.
Das Strukturkonzept Stadtteilzentrum Neustadt konkretisiert die Zielstellungen des Sanierungsgebietes "Stadtteilzentrum Neustadt"
Weiterführende Informationen
Strukturkonzept Stadtteilzentrum Neustadt
Strukturkonzept Stufe 1
Strukturkonzept Stufe 2
Auswertung der Bürgerbeteiligung zum "Strukturkonzept Stadtteilzentrum Neustadt"
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner Sitzung am 30. August 2023 mit klarer Mehrheit einen Grundsatzbeschluss zur Entwicklung von Grün- und Verkehrsflächen am Riebeckplatz gefasst. Der Vorschlag sieht eine grundlegende Umgestaltung des Riebeckplatzes von einem reinen Verkehrsknoten zu einem innerstädtischen Areal, das Aufenthaltsqualität bietet und alle Mobilitätsformen gleichrangig berücksichtigt vor (siehe Grafik).
Anlass der Planungen war der Zuschlag des Bundes an die Stadt Halle (Saale), im nördlichen Bereich des Riebeckplatzes bis 2030 das "Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation" zu errichten. In diesem Zug wird die Stadt Halle (Saale) das Areal auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses von 2023 umgestalten. Die Pläne für das Gebäude des Zukunftszentrums werden im Rahmen eines internationalen Architekturwettbewerbes konkretisiert.
Als zentrale Maßnahmen sind vorgesehen:
- Die Verlegung der Volkmannstraße stadtauswärts nach Osten an die Bahnflächen. Dies umfasst den Neubau einer dreispurigen Straße plus Geh- und Radweg und straßenbegleitenden Baumreihen sowie den Neubau der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr Riebeckplatz.
- Neubau einer zweispurigen Querverbindungsstraße von der Volkmannstraße zur Magdeburger Straße.
- Verschiebung des Baugrundstücks für das Zukunftszentrum Richtung Westen im nördlichen Bereich des Riebeckplatzes. Dort kann das Gebäude in die neu zu gestaltende Grünfläche integriert werden. Die genaue Lage und Gestaltung des Gebäudes und des Parks werden Teil des vom Bund geplanten Architekturwettbewerbs.
- Transformation der Brücken über den Riebeckplatz zu einer begrünten Rad- und Fußwegverbindung. In Abhängigkeit vom baulichen und statischen Zustand der vorhandenen Brücken kann dies als Umbau oder Neubau erfolgen.
Durch die angedachte Maßnahme wird es lediglich zu geringen Eingriffen in die bisherige Verkehrsführung kommen. Der Riebeckplatz dient heute bereits vorrangig als Verbindung zwischen dem Norden und dem Westen der Stadt. Nur ein relativ kleiner Teil der Autos quert derzeit noch den Platz über die Brücken in Nord-Süd-Richtung. Die Leistungsfähigkeit der neuen Verkehrsführung wurde durch ein Verkehrsgutachten geprüft. Es kommt zu dem Ergebnis, dass der Kreisverkehr die zu erwartende Verkehrslast auch ohne die Brücken problemlos aufnehmen kann. Grundsätzliches Ziel der künftigen Verkehrssteuerung ist, den innerstädtischen Individualverkehr insgesamt zu reduzieren. Hier spielen unter anderem die Stärkung von Alternativrouten wie der Osttangente oder der A 143 eine zentrale Rolle.
Der Bund hat im April 2024 einen internationalen offenen, zweiphasigen Realisierungswettbewerbs zur Gestaltung des Zukunftszentrums am Standort Riebeckplatz in Halle (Saale) veröffentlicht (Link zur Auslobung: BBR - Planungswettbewerbe - Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale)
Es soll ein Gebäude in hoher baukultureller Qualität unter deutlicher Stärkung des Fuß- und Radwegeverkehrs unter Transformation des Verkehrsknotenpunktes vor Ort errichtet werden.
Aus 136 Beiträgen wurden von der Jury 24 zur Weiterbearbeitung ausgewählt. Der Wettbewerb wird im April 2025 abgeschlossen.
Das Thema „Wasser“ nimmt eine zentrale Bedeutung in der touristischen Nachfrage der deutschen Urlauber ein. Wasserbezogene Urlaubsformen und Aktivitäten oder Wasser als landschaftsprägendes Element sind für viele Urlauber wichtige Entscheidungskriterien für die Wahl ihres Reiseziels.
Während traditionelle Wassertourismusaktivitäten teils stagnieren oder nur noch geringe Wachstumsraten aufweisen, entwickeln sich gerade manche Trendsportangebote sehr dynamisch und sind auf dem Weg, sich als Breitensportarten zu etablieren. Angebote wie Tauchen, Kite-Surfing, Kanu- und Jet Ski fahren sowie Segeln und Angeln sind schon etabliert und werden sich weiter entwickeln, neu aufgekommene Angebote, wie zum Beispiel Stand-Up-Paddeling oder Grinseln (Grillen auf schwimmenden Inseln) entstehen.
Events und maritime Großveranstaltungen werden auch in den nächsten Jahren beliebte Aktivitäten sein.
Weiterführende Informationen
Stadt am Fluss - Wassertourismuskonzept
Gesamtplan - Wassertourismuskonzept
Informationen zum Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im mitteldeutschen Raum (TWGK)
GRL/Stadt Leipzig, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld | Dessau | Wittenberg mbH für die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Saalekreis und Wittenberg sowie die Stadt Halle (Saale)
gefördert durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt nach der Richtlinie Sachsen-Anhalt REGIO und durch das Sächsische Staatsministerium des Innern nach der Richtlinie FR-Regio
Tourismuswirtschaftliches Gesamtkonzept (TWGK) Halle - Kurzfassung
Weitere Informationen auf der Internetseite "Grüner Ring Leipzig"
Startseite - Grüner Ring Leipzig
Tourismuswirtschaftliches Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im mitteldeutschen Raum (TWGK), 2013/2014
Seit Mitte der 2010er Jahre erlebt der Hallesche Wohnungsmarkt eine deutliche Dynamisierung. Nach langjähriger Schrumpfung der Bevölkerung, hohen Wohnungsleerständen, Rückbau von Wohnraum und einem entspannten Mietermarkt hat eine Trendwende eingesetzt. Die Bevölkerung und somit die Nachfrage nach Wohnraum wächst wieder. Die Sanierungstätigkeit und der Neubau erfahren einen Aufschwung. Die Preise auf dem Immobilienmarkt – sei es für Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser oder Baugrundstücke - sind deutlich angestiegen. Auch die Mieten steigen, differenziert nach Wohnlage und Ausstattungsstandard. Das Angebot an preisgünstigen Wohnungen wird insbesondere in den innerstädtischen Quartieren geringer. Die soziale Segregation hat weiter zugenommen und führt zu einer überdurchschnittlichen Konzentration einkommensschwacher Haushalte in einzelnen Stadtteilen.
Diesen Herausforderungen stellt sich die Stadt Halle (Saale) mit dem Wohnungspolitischen Konzept 2018, das am 27. Juni 2018 durch den Stadtrat (Beschluss Nr. VI/2018/03767) beschlossen wurde. Das Wohnungspolitische Konzept benennt sieben Handlungsfelder mit insgesamt 21 Maßnahmen. Damit will die Stadt Halle (Saale) zielgerichtet Defizite beheben und vorsorgend Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken. Folgende Handlungsfelder haben dabei Priorität:
- Preisgünstigen Wohnraum in der inneren Stadt erhalten
- Wohnungsangebot in Großwohnsiedlungen qualifizieren
- Neue Wohnungsbauförderung einfordern
- Rechtliche Instrumente prüfen
- Mehr Markttransparenz herstellen
- Wohnbauflächen aktivieren
- Kommunale Flächen für Neubau/Eigentumsbildung bereitstellen
Das Wohnungspolitische Konzept basiert auf einem intensiven Arbeits- und Diskussionsprozess mit Beteiligten aus Wohnungswirtschaft, Interessenverbänden, Wissenschaft, Kommunalpolitik und Stadtverwaltung. Gemeinsam wurden Handlungsansätze erarbeitet. Der Fokus liegt auf wohnungspolitischen Maßnahmen, die die Stadt Halle (Saale) in eigener Verantwortung steuern und aktivieren kann. Darüber hinaus kommt der Fortsetzung der konstruktiven Kooperation mit den Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften eine große Bedeutung zu.
Weiterführende Informationen
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.