Stadterneuerung
Instrumente der städtebaulichen Sanierung sind rechtlich im Zweiten Kapitel des Baugesetzbuches „Besonderes Städtebaurecht“ verankert (§§ 136 ff BauGB). Die Stadt Halle (Saale) hat hiervon bei der Ausweisung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und verschiedenen Erhaltungssatzungen Gebrauch gemacht.
Weiterführende Informationen
Ausgleichsbeiträge im Sanierungsgebiet
Formular für Interessenbekundung
Informationen zum Sanierungsgebiet
Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung
Bodenrichtwertkarte Sanierungsgebiet 2022
Bodenrichtwertkarte Sanierungsgebiet 2020
Bodenrichtwertkarte Sanierungsgebiet 2018
Bodenrichtwertkarte Sanierungsgebiet 2016
Bodenrichtwertkarte Sanierungsgebiet 2015
Gesetzestext zum Ausgleichsbeitrag des Eigentümers
Stadtratsbeschluss vom 30.09.2015
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Sie haben die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadterneuerung/Förderung/Finanzen beraten zu lassen.
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
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