Dienstleistungen Außergerichtliche Verfahren und Streitschlichtung
Außergerichtliche Verfahren und Streitschlichtung
Schlichten muss kein Umweg sein, sondern kann Sie direkt zur Lösung führen. Gerichtsverfahren kosten häufig viel Zeit, Geld und Nervenkraft. Die Durchführung einer Schlichtung kann dagegen viele Risiken und Unannehmlichkeiten der Prozessführung ersparen.
Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
Beschwerde einlegen gegen Bedienstete des Ministeriums für Inneres und Sport und den zugeordneten Behörden
Beschwerde über Baustelle einreichen
Beschwerde über Elektrosmog einreichen
Beschwerde über gesetzliche Sozialversicherung einreichen
Beschwerde wegen Lichtbelästigung einreichen
Energieversorgung: Missbräuchliches Verhalten überprüfen
Erbenauseinandersetzung beantragen
Probleme mit Ämtern und Institutionen
Schlichtung bei Streit mit Telekommunikations-Anbieter beantragen
Schlichtungsverfahren (Schiedsstellen)
Schlichtungsverfahren zur Behindertengleichstellung beantragen