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Steuern und Abgaben für Betriebe
Betriebe können z. B. umsatz- oder gewerbesteuerpflichtig sein. Steuerliche Besonderheiten können bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten gelten.
IT-Dienstleister für den EMCS-Nachrichtenaustausch genehmigen lassen
Kaffee steuerfrei befördern
Kaffeesteuer bezahlen
Körperschaftsteuer zahlen
Länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report) für ein multinationales Unternehmen übermitteln
Leistungen versteuern, die in Steueroasen für in Deutschland ansässige Personen und Unternehmen erbracht werden
Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union melden
Lohnsummen an den Unfallversicherungsträger melden
Meldungen über Finanzkontendaten nach dem Common Reporting Standard (CRS) abgeben
Meldungen über Finanzkonteninformationen nach dem FATCA-Abkommen abgeben
Mitwirkungspflichten nach dem Steueroasenabwehrgesetz nachkommen
Nicht vorgenommenen oder zu niedrigen Steuerabzug auf inländische Einkünfte von ausländischen Investmentmentfonds melden
Präferenzrechtliche Vereinfachung beantragen
Prüfung der Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung
Registrierung im Webportal goAML
Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen übermitteln
Status als "zugelassenen Versender" für das Unionsversandverfahren beantragen
Status als zugelassener Empfänger im TIR-Verfahren beantragen
Status als „Zugelassener Empfänger“ für das Unionsversandverfahren beantragen
Statusbescheinigung für eine Ermäßigung der Steuer für Einkünfte ausländischer Investmentfonds beantragen