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Steuern und Abgaben für Betriebe
Betriebe können z. B. umsatz- oder gewerbesteuerpflichtig sein. Steuerliche Besonderheiten können bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten gelten.
Kaffee steuerfrei befördern
Kaffeesteuer bezahlen
Körperschaftsteuer zahlen
Länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report) für ein multinationales Unternehmen übermitteln
Leistungen versteuern, die in Steueroasen für in Deutschland ansässige Personen und Unternehmen erbracht werden
Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union melden
Lohnsummen an den Unfallversicherungsträger melden
Luftverkehrsteuer anmelden und bezahlen
Mehrwertsteuer
Meldungen über Finanzkontendaten nach dem Common Reporting Standard (CRS) abgeben
Meldungen über Finanzkonteninformationen nach dem FATCA-Abkommen abgeben
Mitwirkungspflichten nach dem Steueroasenabwehrgesetz nachkommen
Nettoumsätze für Festsetzung der Filmabgabe für Fernsehveranstalter und Programmvermarkter melden
Nettoumsätze für Festsetzung der Filmabgabe für Kinos melden
Nettoumsätze für Festsetzung der Filmabgabe für Videoprogrammanbieter und Videoabrufdienste melden
Nicht vorgenommenen oder zu niedrigen Steuerabzug auf inländische Einkünfte von ausländischen Investmentmentfonds melden
Präferenzrechtliche Vereinfachung beantragen
Prüfung der Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung
Registrierung im Webportal goAML
Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen übermitteln