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Steuern und Abgaben für Betriebe
Betriebe können z. B. umsatz- oder gewerbesteuerpflichtig sein. Steuerliche Besonderheiten können bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten gelten.
Erlaubnisse zum Umgang mit Schaumwein, Zwischenerzeugnissen und Wein beantragen
Erlaubnisse zum Umgang mit unversteuertem Kaffee beantragen
Erstattung von abgeführter Kapitalertragsteuer an im Ausland ansässige Personen beantragen
Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr beantragen
Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds beantragen
Erstattung, Erlass oder Vergütung der Alkoholsteuer beantragen
Erstattung, Erlass oder Vergütung der Biersteuer beantragen
Erstattung, Erlass oder Vergütung der Kaffeesteuer beantragen
Erstattung, Erlass oder Vergütung der Steuer auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse beantragen
Finanzkonteninformationen nach dem FATCA-Abkommen melden
Freistellungsbeträge übermitteln
Für das BZSt-Online-Portal registrieren
Für die Luftverkehrsteuer registrieren lassen
Gesamtsicherheit für Zollabgaben beantragen
Gesonderte Feststellung der steuerlichen Einlagenrückgewähr beantragen
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für ausländische Spezial-Investmentfonds einreichen
Gewerbesteuer
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Handwerk anzeigen
Grenzüberschreitende Steuergestaltungen mitteilen
Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware innerhalb der EU über das Unionsversandverfahren online beim Zoll nachverfolgen