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    Diese Dienste können Sie selbstständig digital beantragen oder ausführen - so sparen Sie den Weg ins Rathaus

    Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine

    Hier können Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflohen sind oder bei Kriegsausbruch in Deutschland waren und nicht mehr in die Ukraine zurückkehren können, eine Aufenthalterlaubnis beantragen (§ 24 Aufenthaltsgesetz).

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