Änderung Geschlechtseintrag und Vornamen
Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG).
Geändert werden kann die Geschlechtsangabe nur in die Begriffe „weiblich“, „männlich“ oder „divers“. Eine Änderung in andere Begrifflichkeiten (wie etwa „non-binär“, „agender“, „neutrois“, „transgender“, „genderqueer“, „genderfluid“ oder ähnliches) ist nicht möglich. Alternativ kann die Geschlechtsangabe gestrichen werden.
Mit der Anmeldung der Erklärung sind neue Vornamen zu bestimmen, die dem gewählten Geschlecht entsprechen und die künftig geführt werden sollen.
1. Anmeldung (frühestens ab dem 01.08.2024 möglich):
Die beabsichtigte Erklärung ist von der erklärenden Person 3 Monate vor Abgabe der Erklärung beim Standesamt anzumelden. Es wird um schriftliche Anmeldung gebeten.
Bitte nutzen Sie hierzu das unter nachfolgendem Link erhältliche Formular.
- Link Anmeldeformular
Dieses ist auszudrucken und anschließend ausgefüllt sowie von der antragstellenden Person eigenhändig unterschrieben auf postalischem Wege an
Stadt Halle (Saale), Standesamt, Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
oder als E-Mail-Anhang an standesamt@halle.de zu übersenden.
Hinweis: Sollte die Übersendung auf postalischem Wege erfolgen, wird dennoch um Angabe einer gültigen E-Mail-Anschrift zur erleichterten Kontaktaufnahme gebeten.
Es gilt der Eingangstag im Standesamt.
Die Anmeldung ist ab Eingang maximal 6 Monate gültig.
Für die Anmeldung einer Erklärung von minderjährigen/beschränkt geschäftsfähigen/geschäftsunfähigen Personen wenden Sie sich bitte vorab an standesamt@halle.de um nähere Informationen zu erhalten.
2. Erklärung (frühestens ab dem 01.11.2024 möglich):
Zur Abgabe der Erklärung ist zwingend eine persönliche Vorsprache bei dem Standesamt erforderlich, welches die vorherige Anmeldung entgegengenommen hat.
Für den Bereich der Stadt Halle (Saale) buchen Sie hierzu bitte einen Termin in unserem Terminkalender (Kalender Standesamt, Dienstleistung Nr. 10 - Namensänderung)
Hinweis: Sollte es sich bei den neu zu bestimmenden Vornamen um seltene/unbekannte/ungewöhnliche Vornamen handeln, wird darum gebeten, zum Termin der Erklärung eine Quellenangabe mitzubringen.
- gültiger Perosnalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister (sofern nicht in Halle (Saale) geboren)
Zuständige Stelle
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen