Leben mit Beeinträchtigung
Menschen mit Behinderung – ganz gleich, ob geistig, seelisch oder körperlich – haben das Recht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Anerkennung einer Behinderung
Eine Behinderung und der Grad der Beeinträchtigung werden vom Landesverwaltungsamt Abt. 6 - Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung (früher „Versorgungsamt“) auf Antrag festgestellt. In dem Antrag werden Gesundheits- und Funktionsstörungen angegeben. Wird die Behinderung anerkannt, können vom Betroffenen die ihm zustehenden Rechte wahrgenommen werden.
Dieser Antrag ist auch rückwirkend möglich. Entscheidend ist, wann die Gesundheitsstörung eingetreten ist.
Das Bundessozialministerium hat eine Übersicht zu den möglichen Einschränkungen herausgegeben, in der der jeweilige Grad der Behinderung ersichtlich ist.
Wenn der Grad der Behinderung 50 % und mehr beträgt, liegt eine Schwerbehinderung vor.
Erleichterungen für Menschen mit Behinderung
- Blauer Parkausweis für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG)
Parken bis zu 3 Std. im eingeschränkten Halteverbot, in bestimmten Zonen, auf nicht reservierten Behindertenparkplätzen - Kostenlose Benutzung von Bussen und Bahnen
für schwerbehinderte, blinde, gehörlose und hilflose Personen (mit entsprechender Kennzeichnung im Schwerbehindertenausweis) - Befreiung von Fernsehgebühren
Nach Bestätigung des Versorgungsamtes kann bei der GEZ in Köln die Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. - Steuerliche Erleichterungen und Fördermittel für behindertengerechte Umbauten von Wohnungen