Aktionsplan der Stadt Halle (Saale) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Im September 2022 wurde die Stadtverwaltung vom Stadtrat beauftragt, einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorzulegen. Das Örtliche Teilhabemanagement der Stadt im Geschäftsbereich Bildung und Soziales wurde von der Verwaltungsspitze mit der Koordinierung und Umsetzung dieser Aufgabe betraut.
Es wurden Umfragen und andere Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit und ohne Behinderung durchgeführt, um die Bedarfe der Menschen in der Stadt zu erfassen. Dabei konzentrierte man sich auf Lebensbereiche, die die Stadt direkt oder indirekt beeinflussen kann, um in diesen Bereichen gezielt Maßnahmen zu ergreifen.
Der Aktionsplan besteht aus zwei Teilen: einem langfristigen Plan mit Inhalten und verschiedenen Maßnahmenplänen zur Umsetzung mit kürzeren Laufzeiten. Im inhaltlichen Aktionsplan werden die wichtigen Lebensbereiche, die aktuelle Situation und die Leitziele der Stadt vorgestellt. Der Plan gilt für die Jahre 2024 bis 2029.
Die Maßnahmenpläne haben kürzere Laufzeiten, um flexibel auf neue Anforderungen oder Gesetzesänderungen reagieren zu können. Der erste Maßnahmenplan wurde für die Jahre 2023 und 2024 erstellt, wobei auch die Vorbereitungszeit berücksichtigt wurde. Weitere Maßnahmenpläne sollen jeweils zwei bis drei Jahre gelten.
Die Maßnahmenpläne werden gemeinsam mit Ansprechpersonen der Stadtverwaltung und städtischer Beteiligungen, dem Behindertenbeirat, Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Beeinträchtigungen und anderen Institutionen ausgearbeitet.
Der inhaltliche Aktionsplan und das Maßnahmenpaket 1 wurden am 28.5.2024 vom Stadtrat beschlossen.
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Stadt Halle (Saale) 2024 bis 2029