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  • Hinweisgeberschutz

    Die Bundesregierung hat ein Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen erarbeitet.

    Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG), in Kraft seit Juli 2023, soll Personen ("Whistleblower") schützen, die in ihrem beruflichen Umfeld auf verbotene Missstände hinweisen. In Folge eines Hinweises dürfen keinerlei Druckmittel oder Sanktionen (Einschüchterung, Mobbing, Abmahnung, Kündigung etc.) gegen die hinweisgebende Person ergriffen werden. 

    Personen, die auf Verstöße hinweisen, sollen vor negativen beruflichen Konsequenzen geschützt werden. Das Gesetz schützt den Hinweisgeber ("Whistleblower"), indem es Unternehmen bestimmte Pflichten auferlegt. 

    Bei den durch das Gesetz geschützten Hinweisen handelt es sich um Informationen über Rechtsverstöße, die mit Strafen oder Bußgeldern geahndet werden können. Das sind zum Beispiel das Wissen um Betrug, Umweltverschmutzung, Steuerhinterziehung oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, die Arbeitssicherheit oder den Datenschutz.

    Neben Arbeitnehmern können Auszubildende, Leiharbeitnehmer und Praktikanten, aber auch Lieferanten oder zum Beispiel Subunternehmer Hinweisgeber sein.

    Externe Meldestelle
    Der Bund hat im Bundesamt für Justiz eine zentrale externe Meldestelle geschaffen. Obwohl es Hinweisgebern frei steht, sich an eine interne oder die staatliche externe Stelle zu wenden, wird nahegelegt, das interne Meldesystem vorzuziehen (steht demnächst zur Verfügung).