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Einkommensteuer und Kirchensteuer
Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
Kirchensteuer zahlen
Lohnsteuerabzug Ersatzbescheinigung beantragen
Nicht vorgenommenen oder zu niedrigen Steuerabzug auf inländische Einkünfte von ausländischen Investmentmentfonds melden
Sperrvermerk zur Religionszugehörigkeit einlegen
Statusbescheinigung für eine Ermäßigung der Steuer für Einkünfte ausländischer Investmentfonds beantragen
Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) oder Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) anfragen
Vereinfachtes Verfahren zur Ermäßigung oder Freistellung vom Steuerabzug für Rechteüberlassungen nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG (Kontrollmeldeverfahren § 50d Absatz 5 EStG)