• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Online-Dienste

    Diese Dienste können Sie selbstständig digital beantragen oder ausführen - so sparen Sie den Weg ins Rathaus

    Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug

    Aus familiären Gründen, zum Beispiel für den Nachzug von Ehegatten oder Kindern zu deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen (§§ 27 - 36a Aufenthaltsgesetz), kann ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt werden.

    Zum Online-Dienst