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Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug
Aus familiären Gründen, zum Beispiel für den Nachzug von Ehegatten oder Kindern zu deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen (§§ 27 - 36a Aufenthaltsgesetz), kann ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt werden.