• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Satzungen und Verordnungen

    Wahlinformationsstände - Sondernnutzung

    Die Stadt erteilt die Erlaubnis, innerhalb einer Zeit von 6 Wochen unmittelbar vor dem Wahltag Wahlinformationsstände auf öffentlichen Straßen aufzubauen und zu betreiben.

    Allgemeinverfügung: Sondernutzungserlaubnis zum Aufbau und Betrieb von Wahlinformationsständen in Vorbereitung der Europawahl und Kommunalwahl am 9. Juni 2024