Satzungen und Verordnungen
Wahlinformationsstände - Sondernnutzung
Die Stadt erteilt die Erlaubnis, innerhalb einer Zeit von 6 Wochen unmittelbar vor dem Wahltag Wahlinformationsstände auf öffentlichen Straßen aufzubauen und zu betreiben.
Allgemeinverfügung: Sondernutzungserlaubnis zum Aufbau und Betrieb von Wahlinformationsständen in Vorbereitung der Europawahl und Kommunalwahl am 9. Juni 2024