Kinderrechte
Der Stadtschülerrat, der Kinder- und Jugendrat, der Kinder- und Jugendbeauftragte, die Moderatorin für Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte, Projekte wie die Kinderstadt „Halle an Salle“ sowie die Grundsätze einer familienfreundlichen Stadtentwicklung aus dem Jahr 2007 sind Belege dieser Bestrebungen. Darüber hinaus verfolgt die Stadt Halle (Saale) gemäß Artikel 42 der UN-Kinderrechtskonvention das Ziel, „die Grundsätze und Bestimmungen dieses Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen.“