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  • Weihnachtsmarkt 2024

    Ausschreibung zum Halleschen Weihnachtsmarkt 2024

    Die Stadt Halle (Saale), nachfolgend auch Veranstalterin genannt, veranstaltet in der Zeit vom 26. November 2024, 10.00 Uhr bis 23. Dezember 2024, 20.00 Uhr den Halleschen Weihnachtsmarkt gemäß § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung in Verbindung mit der Marktsatzung der Stadt Halle (Saale) in der derzeit gültigen Fassung. Der Spezialmarkt wird nach Maßgabe des § 69 Gewerbeordnung festgesetzt.

    Besonderes Interesse besteht an Bewerberinnen und Bewerbern, die mit der Präsentation ihres Produkt- oder Dienstleistungsangebotes einen Beitrag zur Imagepflege der Stadt leisten können.

    Der Hallesche Weihnachtsmarkt findet auf dem Marktplatz und in der Leipziger Straße vor der Konzerthalle Ulrichskirche statt. Die Zuweisung der Standplätze erfolgt durch die Veranstalterin. Es besteht gemäß § 5 (2) der Marktsatzung kein Anspruch auf einen Standplatz an einem bestimmten Standort, in bestimmter Lage oder Größe sowie auf Erweiterung.

    Die Zuweisung erfolgt nach einem Punktesystem im Benehmen mit dem Beirat zum Halleschen Weihnachtsmarkt. Jede Bewerbung ist nach den Kriterien „Attraktivität des Angebotes“, „Qualität des Angebotes“ und „Gestaltung des Standplatzes“ sowie „Bewährtheit der Anbieterinnen und Anbieter“ nach folgendem Punktesystem zu bewerten: 10 = sehr gut; 8 bis 9 = gut; 6 bis 7 = befriedigend; 4 bis 5 = ausreichend; 1 bis 3 = mangelhaft; 0 = ungenügend. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet das Los. Der Beirat berät bei der Auswahl. Die Veranstalterin entscheidet über die Standplatzvergabe und Zulassung.

    Die Gebührenberechnung erfolgt nach § 17 Absatz 2 Nummer 5, 6, 7, 8, 9 und 10 der aktuell gültigen Marktsatzung der Stadt Halle (Saale).

    Teilnehmerkreis:

    Für den Weihnachtsmarkt können sich Produzentinnen und Produzenten, Handwerkerinnen und Handwerker, Händlerinnen und Händler, Schaustellerinnen und Schausteller und gemeinnützige Vereine mit folgenden Warensortimenten und Leistungen bewerben:

    • Gestecke und Tannengrün
    • Christbaumschmuck
    • Schnitzereien
    • Kunsthandwerkartikel
    • Kerzen
    • Geschenkartikel/Schmuckwaren
    • Keramik-, Porzellan- und Glaswaren
    • Spielwaren
    • Sonstige Sortimente (Mützen, Schals etc.)
    • Süßwaren
    • Imbissgeschäfte, mit jahreszeitgemäßer regionaler und internationaler Orientierung, mit Mehrweggeschirr (ohne Getränke)
    • Getränkestände mit alkoholfreien und alkoholhaltigen Heißgetränken, möglichst mit regional-traditioneller Ausrichtung, mit Mehrweggeschirr (ohne Imbiss)

    Die Waren- und Leistungsangebote müssen einen deutlichen weihnachtstypischen Charakter aufweisen und qualitativ hochwertig sein.

    Es stehen Standplätze für 4 Kinderfahrgeschäfte und 1 Familienfahrgeschäft zur Verfügung.

    Auch die Wochenmarkthändlerinnen und Wochenmarkthändler der Stadt Halle (Saale) haben die Gelegenheit, sich am Weihnachtsmarkt zu beteiligen, sofern sie sich dem weihnachtlichen Flair anpassen und die gestellten Qualitätsansprüche erfüllen.

    Verkaufseinrichtungen:

    Eigene Geschäfte können eine Zulassung erhalten, sofern sie den Vorstellungen der Veranstalterin entsprechen und weihnachtlich attraktiv dekoriert sind. Die Illumination der Verkaufseinrichtung mit einheitlicher rot-warmweißer Beleuchtung wird gewünscht. Die Veranstalterin kann durch Auflagen die äußerliche Gestaltung der Verkaufseinrichtung festlegen.


    Die Veranstalterin trägt bei der Planung und Durchführung dafür Sorge, dass Menschen mit Behinderungen, alte Menschen und Personen mit Kleinkindern den Halleschen Weihnachtsmarkt ohne fremde Hilfe zweckentsprechend barrierefrei nutzen können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben als Mindestanforderung sicherzustellen, dass die Warenpräsentation auch aus dem Rollstuhl eingesehen werden kann und eine Kontaktaufnahme zum Verkaufspersonal durch alle Besucherinnen und Besucher jederzeit problemlos möglich ist. Begehbare Geschäfte haben eine Rollstuhlrampe vorzuhalten. Getränkekarten in Punktschrift für blinde Menschen und entsprechende Abstell- und Ablagemöglichkeiten für Kleinwüchsige und Kinder sind wünschenswert.

    Das Anbieten von Speisen und Getränken hat getrennt voneinander aus verschiedenen Verkaufsständen zu erfolgen. Ausnahme bilden Bewerberinnen und Bewerber, die eine Eventgastronomie mit der Möglichkeit zum Aufenthalt im geschlossenen Raum anbieten.

    Die Ausgabe von Speisen und Getränken hat unter Verwendung von Mehrweggeschirr zu erfolgen. Alternativ sind biologisch abbaubare Materialien zu verwenden. Verpackungsmaterialien haben aus Papier, Pappe oder biologisch abbaubaren Materialien zu bestehen. Hygienerechtliche Vorschriften sind einzuhalten. Bei Verwendung von Mehrweggeschirr muss die Betreiberin oder der Betreiber sicherstellen, dass eine der hygienerechtlichen Vorschriften entsprechende Reinigung erfolgt.


    Die Verfahrensweise zum Bezug einheitlicher Glühweintrinkgefäße wird mit der Marktzulassung bestimmt.


    Die Beantragung zur Aufstellung von Stehtischen hat mit der Bewerbung zu erfolgen. Es werden ausschließlich attraktive Holztische in vorheriger Absprache mit der Veranstalterin zugelassen. Über die Anzahl entscheidet die Veranstalterin gemäß der zur Verfügung stehenden Fläche. Die Nutzung von Stehtischen ist kostenpflichtig.

     

    Wettbewerb:

    Die Veranstalterin verpflichtet alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Weihnachtsmarktes, sich am Wettbewerb „Schönstes Eigengeschäft und schönste Weihnachtsmarkthütte des Halleschen Weihnachtsmarktes“ unter Berücksichtigung des weihnachtlich, festlichen Gesamteindrucks zu beteiligen. Die Erstplatzierten des Wettbewerbes erhalten neben einer Urkunde die Option zur Teilnahme am Weihnachtsmarkt 2025.


    Für den Halleschen Weihnachtsmarkt ist eine einheitliche Hintergrundbeschallung vorgesehen. Die eigenständige Außenbeschallung ist nicht erlaubt.

    Interessentinnen und Interessenten am Halleschen Weihnachtsmarkt können ihre Anträge schriftlich an die Stadt Halle (Saale), Fachbereich Sicherheit, Abteilung Stadtordnung, Team Sondernutzung/ Märkte, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale), oder elektronisch an maerkte@halle.de richten. Die Antragsfrist endet am 30. April 2024. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Datum des Posteinganges bei der Stadt Halle (Saale).
     

    Bewerbung und Zulassungsverfahren:

    Jeder Antrag muss folgende Angaben enthalten:

    • Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift und Mobilfunknummer, sowie E-Mail-Adresse
    • Sortimente bzw. Leistungsangebote
    • verbindliche Angaben über benötigte Stromanschlüsse mit Energiebedarf (kW), verbindliche Angaben über benötigte Wasseranschlüsse
    • Art des Verkaufsstandes
    • verbindliche Angaben über benötigte Stromanschlüsse mit Energiebedarf (kW), verbindliche Angaben über benötigte Wasseranschlüsse
    • Art des Verkaufsstandes
    • verbindliche Angaben zum Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten, Dachüberstände, Stehtische)

    Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

    • Ablichtung der aktuellen Gewerbeanmeldung/Reisegewerbekarte oder Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit
    • Bescheinigung in Steuersachen im Original oder beglaubigte Kopie (nicht älter als 1 Jahr)
    • Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
    • 2 aktuelle Fotos vom weihnachtlich geschmückten Verkaufsstand/Geschäft und 2 aktuelle Fotos von den Sortimenten

    Eingereichte Bewerbungen, die vorstehende Angaben nicht enthalten, müssen bis zum Bewerbungsschluss eigenständig vervollständigt werden. Es werden keine Angaben oder Unterlagen nachgefordert. Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Bewerbungen werden nicht zur Teilnehmerauswahl zugelassen. Es erfolgt keine Eingangsbestätigung.
        
    Frühere Zulassungen geben keine Gewähr dafür, dass die Betriebsausführung und Standgestaltung weiterhin den Vorstellungen der Veranstalterin entsprechen. Die Bewerbungen oder Zulassungen zum Weihnachtsmarkt in früheren Jahren begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Platz.

    Über die Zulassung der Antragstellerinnen und Antragsteller zum Halleschen Weihnachtsmarkt 2024 entscheidet die Veranstalterin auf der Grundlage der derzeit gültigen Marktsatzung der Stadt Halle (Saale) durch schriftlichen Bescheid. Für jeden Bescheid werden gemäß § 1 (1) und (2) der derzeit gültigen Verwaltungskostensatzung der Stadt Halle (Saale) Gebühren erhoben. Auch bei Nichtinanspruchnahme des Standplatzes nach erteilter Zulassung und Zuweisung der Standfläche ist das Nutzungsentgelt an die Stadt Halle (Saale) zu entrichten.

    Wird nach Ablauf der Beantragungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen festgestellt, die der Veranstalterin nach ihrem Gestaltungswillen wichtig sind, kann die Veranstalterin geeignete Betreiberinnen und Betreiber anwerben und in die Liste der Antragstellerinnen und Antragsteller aufnehmen bzw. die Beantragungsfrist verlängern.

    Eine Rückgabe der eingereichten Unterlagen erfolgt nur auf Antrag und nur bei Vorlage eines frankierten und adressierten Rückumschlages.

    Diese Ausschreibung zum Halleschen Weihnachtsmarkt 2024 steht unter dem Vorbehalt, dass dessen Durchführung im beabsichtigten Zeitraum nicht durch bundes- und/oder landesgesetzliche Regelungen verboten ist und keine sonstigen rechtlichen Einschränkungen gegeben sein werden. Sollte der Weihnachtsmarkt aus den zuvor genannten Gründen nicht stattfinden können oder während der Dauer der Veranstaltung abgesagt werden, wird trotz Ausschreibung keine Durchführung/Weiterführung der Veranstaltung vollzogen. Die Stadt Halle (Saale) übernimmt in diesem Fall keine Haftung für etwaige Kosten, die in Vorbereitung auf die Teilnahme oder während der Teilnahme am Weihnachtsmarkt entstehen bzw. entstanden sind.

    Für Rückfragen steht Ihnen Herr Arentz unter der 0345 221-1378 oder per E-Mail unter maerkte@halle.de zur Verfügung.

    Stadt Halle (Saale)
    Fachbereich Sicherheit
    Abteilung Stadtordnung
    Team Sondernutzung/ Märkte

     

    Kontaktperson: Hr. Arentz
    Sachbearbeiter
    Adresse: Christian-Wolff-Straße 2
    06108 Halle (Saale)
    Raum: 104
    Telefon: +49 345 2211378
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