Bescheinigung des Wahlrechts auf Unterstützungsunterschriften
Die Prüfung und Bescheinigung des Wahlrechts von Unterstützern auf Formblättern für Unterstützungsunterschriften (Anlage 14 zu § 32 Absatz 3 Europawahlordnung) für Parteien und sonstige politische Vereinigungen zur Europawahl am 09.06.2024 und die Prüfung und Bescheinigung des Wahlrechts von Unterstützern auf Formblättern für Unterstützungsunterschriften (Anlage 6 zu § 30 Absatz 4, Nr. 3 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt) für Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber zur Kommunalwahl am 09.06.2024, werden durch die Bürgerservicestelle, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale) durchgeführt.
Dafür ist die Vereinbarung eines Termins nicht notwendig. Die Formulare können an der Information der Bürgerservicestelle zur Prüfung vorgelegt werden.
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen