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  • Möglichkeit zur Teilnahme an der Wahl zum Europäischen Parlament durch Bürger der Europäischen Union

    Am 09.06.2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland statt.

    Voraussetzungen für die Teilnahme an der Europawahl in der Stadt Halle (Saale)

    Wahlberechtigt zur Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland sind Personen,

    • die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
    • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (am 09. 06. 2008 oder vorher geboren worden sind),
    • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
    • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind.

    Außerdem muss die Person, auf die die o. g. Punkt zutreffen, im Wählerverzeichnis der Stadt Halle (Saale) eingetragen sein.

    Antragstellung zur Eintragung ins Wählerverzeichnis

    Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Antragsvordruck (siehe unten) zu stellen und muss bis zum 19.05.2024 bei der Stadt Halle (Saale) eingehen. Der Antrag muss persönlich und handschrfitlich von der antragstellenden Person unterzeichnet sein und der Stadt Halle (Saale) im Original übermittelt werden. Einen Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

    Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen

    Wenn Sie bereits bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland gewählt haben - ohne zwischenzeitlichen Wegzug ins Ausland und die o. g. Wahlrechtsvoraussetzungen zutreffen, dann ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich, da Sie bereits im Wählerverzeichnis der Stadt Halle (Saale) eingetragen sind. 

    Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.

    Austragen aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Halle (Saale)

    Möchten Sie nicht im Wählerverzeichnis der Stadt Halle (Saale) von Amts wegen geführt werden, wollen jedoch in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, müssen Sie bis zum 19.05.2024 einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Halle (Saale) dazu einreichen. Wenn Sie einen solchen Antrag stellen, gilt dieser für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können in untenstehender Rubrik heruntergeladen werden.

    Wegweiser

    Adresse:
    Wahlen
    Wolfgang-Borchert-Straße 75
    06126 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 61387031
    Fax: +49 345 61387049

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