Datenschutzhinweise von A bis Z
Anliegerbescheinigung / Ausbaubeiträge
(PDF) Datenschutzhinweis Anliegerbescheinigung Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 DSGVO im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erteilung einer Anliegerbescheinigung über Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Verantwortlich ist die Stadt Halle (Saale), vertreten durch den Oberbürgermeister. Der zentrale Kontakt erfolgt über:
Stadt Halle (Saale) DLZ Bürgerbeteiligung
Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
E-Mail: dlz-buergerbeteiligung@halle.de
Telefon: 0345 221-1115
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Stadt Halle (Saale)
Datenschutzbeauftragter
Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
E-Mail: datenschutz@halle.de
Telefon: 0345 221-4698
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Die Stadt Halle (Saale) verarbeitet Ihre unter Ziff. 4 aufgeführten personenbezogenen Daten im Fachbereich Mobilität in der Abteilung Straßenverwaltung. Die Verarbeitung erfolgt in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Abs. 1 c), e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie § 13 und § 17 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Halle (Saale) – Straßenausbaubeitragssatzung – in der zurzeit gültigen Fassung.
4. Art und Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Folgende personenbezogene Daten werden für die unter Ziff. 3 genannten Zwecke verarbeitet:
- Anrede
- Titel
- Name
- Vorname
- Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten
Die unter Ziff. 4 genannten Daten dürfen zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Fachbereichs Mobilität an Dritte weitergegeben werden, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (s. Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Dritte im vorstehenden Sinn sind: Fachbereiche innerhalb der Stadtverwaltung wie Fachbereich Planen, Fachbereich Finanzen, Fachbereich Immobilien.
6. Drittlandsübermittlung
Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt unsererseits nicht.
7. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Nr. 16/1998 der Stadt Halle (Saale) – Aktenordnung, Punkt 4.2, Anlage 3, Seite 115 „Straßen: Bau und Unterhaltung“, dauerhaft gespeichert.
8. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO). Ferner besteht ein Widerspruchsrecht (gemäß Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt und ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Halle (Saale), ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.
9. Beschwerderecht
Es besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt.
Geschäftsstelle und Besucheradresse: Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg
Telefon: 0391 81803-0
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
Internet: datenschutz.sachsen-anhalt.de
10. Pflicht zur Angabe Ihrer personenbezogenen Daten
Sie sind auf der Grundlage des § 17 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Halle (Saale) – Straßenausbaubeitragssatzung – zur Datenbereitstellung verpflichtet.
Ein Verstoß gegenüber der Auskunftspflicht nach § 17 der Satzung oder eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 16 Abs. 2 KAG-LSA (Kommunalabgabengesetz) kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000,00 EUR geahndet werden. Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für die Bearbeitung Ihres Anliegens / Antrages auf Erteilung einer Anliegerbescheinigung über Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge zwingend erforderlich; ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten kann dieser nicht abschließend bearbeitet werden, was die Ablehnung bzw. Nichtbearbeitung zur Folge hätte.