Datenschutzhinweise von A bis Z
BAföG
(PDF) Datenschutzhinweis BAföG
Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 DSGVO im Zusammenhang mit der Beantragung von Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Verantwortlich ist die Stadt Halle (Saale), vertreten durch den Oberbürgermeister.
Der zentrale Kontakt erfolgt über:
Stadt Halle (Saale)
DLZ Bürgerbeteiligung
Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
E-Mail: dlz-buergerbeteiligung@halle.de
Telefon: 0345 221-1115
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Stadt Halle (Saale)
Datenschutzbeauftragter
Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
E-Mail: datenschutz@halle.de
Telefon: 0345 221-4698
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Die Stadt Halle (Saale) verarbeitet Ihre unter Ziff. 4 aufgeführten personenbezogenen Daten im Fachbereich Bildung, Abteilung Familie, Amt für Ausbildungsförderung. Die Verarbeitung erfolgt in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 DSGVO i. V. m. § 46 BAföG.
4. Art und Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Folgende personenbezogene Daten werden für die unter Ziff. 3 genannten Zwecke verarbeitet:
- Name, Geburtsname
- Staatsangehörigkeit
- Bankverbindung
- Vorname
- Familienstand
- Steuer-ID
- Geschlecht
- Angaben zu Eltern (Namen, Geburts-/Sterbedatum, Anschrift, Familienstand)
- Angaben zu Einkommen u. Vermögenswerten
- Geburtsdatum, -ort
- Telefonnummer (optional)
- Anschrift
- E-Mail-Adresse (optional)
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten
Die unter Ziff. 4 genannten Daten dürfen zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Fachbereich Bildung, Abteilung Familie, Amt für Ausbildungsförderung an Dritte weitergegeben werden, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.
Die personenbezogenen Daten werden folgendermaßen weiterverarbeitet und an weitere zuständige Stellen übermittelt:
- Die im Rahmen des Antrags gemachten Angaben zu Ihrem Einkommen sowie zum Einkommen Ihres Ehegatten/Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners/Ihrer Lebenspartnerin und ggf. zum Einkommen Ihrer Eltern können beim zuständigen Sozialleistungsträger, beim Finanzamt und bei dem jeweiligen Arbeitgeber sowie durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) überprüft werden.
- Die im Rahmen des Antrags gemachten Angaben zu Ihrem Vermögen können durch einen Datenabgleich gemäß § 41 Abs. 4 BAföG i. V. m. § 45d Einkommensteuergesetz (EStG) und durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 AO) beim BZSt) überprüft werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
- Die geleisteten Darlehen einschließlich der zugehörigen personenbezogenen Daten werden zum Zweck des Darlehenseinzugs dem Bundesverwaltungsamt (BVA) übermittelt (§ 9 Darlehensverordnung i. V. m. § 18 Abs. 6 und § 39 Abs. 2 BAföG).
- Im Fall der Inanspruchnahme von Ausbildungsförderung in Form eines verzinslichen Bankdarlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach § 18c BAföG übermittelt die Stadt Halle (Saale) die Auszahlungsdaten der KfW (§ 41 Abs. 2 BAföG). Die für die Darlehensrückzahlung erforderlichen Daten werden zwischen der KfW und dem BVA ausgetauscht (§18c Abs. 7 BAföG).
- Ihre Daten, insbesondere Ihre Adressdaten bzw. Kontoinformationen, werden zur kassenmäßigen Abwicklung der Leistungen (z. B. Auszahlung der Gelder) an die zuständige Landeskasse und von dieser an Kreditinstitute (z. B. kontoführende Bank des Auszubildenden) weitergegeben (Landesdatenschutzgesetze).
- Im Falle einer nicht beglichenen Forderung gegen Sie werden Ihre personenbezogenen Daten an die in den Ländern zuständigen Vollstreckungsbehörden, z. B. dem Wohnsitzfinanzamt, nach Maßgabe der jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen weitergegeben. Dies ist möglich, wenn Sie zum Beispiel eine Überzahlung erhalten haben, die von der Stadt Halle (Saale) zurückgefordert, von Ihnen aber nicht bezahlt wird. (Stand: 05/2019)
- Zur Ausübung der Fach- und Rechtsaufsicht durch die entsprechenden Landesbehörden können Ihre Daten durch die Stadt Halle (Saale) an diese Behörden weitergegeben werden (Landesdatenschutzgesetze). Dies gilt ebenso im Falle von Prüfungen durch den jeweiligen Landes- oder den Bundesrechnungshof (Landeshaushaltsordnungen, Bundeshaushaltsordnung).
- Die Daten zum Bezug des Kranken- und Pflegeversicherungszuschlags werden im Rahmen des Meldeverfahrens nach § 10 Abs. 4b EStG an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der deutschen Rentenversicherung (ZfA) weitergegeben.
- Im Rahmen der BAföG-Antragsbearbeitung können auch Rentenstellen zum Einkommen befragt und Ihre Daten an das zuständige Jobcenter/an die zuständige Agentur für Arbeit (AA) weitergegeben werden (§ 47 Abs. 5 BAföG).
- Die Angaben zum Einkommen eines Elternteils, des Ehegatten oder Lebenspartners von Antragstellenden werden dem Auszubildenden im Bewilligungsbescheid (BAföG-Bescheid) mitgeteilt. Elternteile, Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden können der Weitergabe dieser Daten an den Auszubildenden mit Ausnahme des Betrages des angerechneten Einkommens widersprechen (§ 50 Abs. 2 S. 3 BAföG).
Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO).
Dritte im vorstehenden Sinn sind:
- Dataport AöR
6. Drittlandübermittlung
Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt unsererseits nicht.
7. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung und ggf. Weiterleitung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen des Bundes und der Länder für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Speicherdauer kann dann bis zu 12 Jahre nach der letzten Rückzahlung des BAföG-Darlehensanteiles betragen, bevor die Daten endgültig gelöscht werden.
8. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO). Ferner besteht ein Widerspruchsrecht gemäß (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt und ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Halle (Saale), ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.
9. Beschwerderecht
Es besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt.
Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg
Telefon: 0391 81803-0
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
Internet: datenschutz.sachsen-anhalt.de
10. Notwendigkeit zur Angabe Ihrer personenbezogenen Daten
Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten ist notwendig, um über den Förderungsantrag nach dem BAföG entscheiden zu können – Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V, m. § 46 Abs. 3 BAföG.
Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen, kann der Anspruch auf BAföG nicht geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass über den Antrag nicht abschließend entschieden werden und infolgedessen auch keine Förderung nach dem BAföG erfolgen kann.