Datenschutzhinweise von A bis Z
Einbürgerungszusicherung
(PDF) Datenschutzhinweis Zusicherung zur Einbürgerung
Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 DSGVO im Zusammenhang mit der Ausstellung der Zusicherung zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Verantwortlich ist die Stadt Halle (Saale), vertreten durch den Oberbürgermeister. Der zentrale Kontakt erfolgt über:
Stadt Halle (Saale)
DLZ Bürgerbeteiligung
Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
E-Mail: dlz-buergerbeteiligung@halle.de
Telefon: 0345 221-1115
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Stadt Halle (Saale)
Datenschutzbeauftragter
Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
E-Mail: datenschutz@halle.de
Telefon: 0345 221-4698
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Die Stadt Halle (Saale) verarbeitet Ihre unter Ziff. 4 aufgeführten personenbezogenen Daten im Fachbereich Einwohnerwesen. Die Verarbeitung erfolgt in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Abs. 1 e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. §30 Staatsangehörigkeitsrecht (StAG). In den Fällen, in denen die Datenverarbeitung nicht aufgrund der o. g. gesetzlichen Grundlage beruht, erfolgt sie nur, soweit Sie darin gemäß Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
4. Art und Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Folgende personenbezogene Daten werden für die unter Ziff. 3 genannten Zwecke verarbeitet:
- Lichtbild
- Lebenslauf
- ggf. Informationen über strafbares Verhalten, Ordnungswidrigkeiten
- Daten über erworbene Abschlüsse / Besuch von Ausbildungseinrichtungen
- derzeitige Staatsangehörigkeit(en)
- E-Mail-Adresse
- Nachweis Sprachkenntnisse
- Nachweise Kenntnis der Gesellschaftsordnung
- Nachweis Krankenversicherung
- ggf. Gesundheitsdaten
Folgende Daten werden sowohl von der antragstellenden Person als auch deren Familienangehörigen verarbeitet:
- Personenstammdaten, wie:
- Name
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Personenstand
- Adressdaten
- Familienstand
- Daten Sicherstellung des Lebensunterhalts
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten
Die unter Ziff. 4 genannten Daten dürfen zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Fachbereichs Einwohnerwesen an Dritte weitergegeben werden, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (s. Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Dritte im vorstehenden Sinn sind: IT-Consult Halle GmbH
6. Drittlandsübermittlung
Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt unsererseits nicht.
7. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
Die Speicherung der erhobenen Daten erfolgt dauerhaft nach §§31-33 StAG i.V.m. lfd. Nr. 1.2 VV LSA-StAG.
8. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO). Ferner besteht ein Widerspruchsrecht gemäß (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt und ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Halle (Saale), ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.
9. Beschwerderecht
Es besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt.
Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg
Telefon: 0391 81803-0
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
Internet: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de
10. Pflicht zur Angabe Ihrer personenbezogenen Daten
Sie sind auf der Grundlage des Staatsangehörigkeitsgesetzes zur Datenbereitstellung verpflichtet. Bei wahrheitswidrigen oder unvollständigen Angaben kann es gem. §17 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) in Verbindung mit den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes zur Ablehnung oder Rücknahme oder Widerruf der Einbürgerung kommen.