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  • Datenschutzhinweise von A bis Z

    Für die Stadt Halle (Saale) hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Wenn Sie unsere Internetseiten besuchen, verarbeiten und speichern wir personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
    Die nachfolgenden Dokumente geben detailliert Auskunft über die jeweiligen Rechtsgrundlagen, Art und Umfang der erhobenen Daten, Speicher- und Löschfristen sowie Einspruchsmöglichkeiten.

    Steuern - kommunale und Realsteuern

    (PDF) Datenschutzhinweis Erhebung von kommunalen und Realsteuern

    Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 DSGVO im Zusammenhang mit der Erhebung von kommunalen- und Realsteuern

    1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
    Verantwortlich ist die Stadt Halle (Saale), vertreten durch den Oberbürgermeister.
    Der zentrale Kontakt erfolgt über:
    Stadt Halle (Saale)
    DLZ Bürgerbeteiligung
    Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
    E-Mail: dlz-buergerbeteiligung@halle.de
    Telefon: 0345 221-1115

    2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
    Stadt Halle (Saale)
    Datenschutzbeauftragter
    Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
    E-Mail: datenschutz@halle.de
    Telefon: 0345 221-4698

    3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
    Die Stadt Halle (Saale) verarbeitet Ihre unter Ziff. 4 aufgeführten personenbezogenen Daten
    im Fachbereich Finanzen/ in der Abteilung Steuern.
    Die Verarbeitung erfolgt in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Abs. 1 c), e)
    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den §§ 1, 33 Abgabenordnung.
    §§ 3, 13 Kommunalabgabengesetz, § 8 und 45 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetzt LSA
    und den dazugehörigen Satzungen, einschließlich der Änderungen.

    4. Art und Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
    Folgende personenbezogene Daten werden für die unter Ziff. 3 genannten Zwecke
    verarbeitet:
    - Titel
    - Name
    - Vorname
    - Anschrift
    - Telefonnummer
    - E-Mail-Adresse
    5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten
    Die unter Ziff. 4 genannten Daten dürfen zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen
    Aufgaben des Fachbereichs Finanzen/ der Abteilung Steuern an Dritte weitergegeben
    werden, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.
    Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (s.
    Art. 4 Nr. 8 DSGVO).

    6. Drittlandsübermittlung
    Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt unsererseits nicht

    7. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
    Nach der Erhebung Ihrer Daten werden diese von uns so lange gespeichert, wie dies zur
    Erreichung der unter Ziff. 3 genannten Zwecke erforderlich ist und danach unaufgefordert
    unverzüglich gelöscht. Demgemäß werden die Daten für die Dauer von 10 Jahren
    gespeichert.

    8. Betroffenenrechte
    Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen
    Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw.
    Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO). Ferner besteht ein Widerspruchsrecht
    gemäß (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur
    Aufgabenerfüllung erfolgt und ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen
    bereitgestellten Daten.
    Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Halle
    (Saale), ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
    Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist
    diese stets zukunftswirksam widerruflich.

    9. Beschwerderecht
    Es besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen- Anhalt.
    Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg
    Telefon: 0391 81803-0
    E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
    Internet: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de

    10. Pflicht zur Angabe Ihrer personenbezogenen Daten
    Sie sind auf der Grundlage der kommunalen Satzungen und der Hebesatzsatzungen zur
    Datenbereitstellung verpflichtet. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, stellt das
    eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
    Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für die Bearbeitung Ihrer steuerlichen Veranlagung
    und damit zur Festsetzung der Steuern mit Steuerbescheid zwingend erforderlich.