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  • Datenschutzhinweise von A bis Z

    Für die Stadt Halle (Saale) hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Wenn Sie unsere Internetseiten besuchen, verarbeiten und speichern wir personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
    Die nachfolgenden Dokumente geben detailliert Auskunft über die jeweiligen Rechtsgrundlagen, Art und Umfang der erhobenen Daten, Speicher- und Löschfristen sowie Einspruchsmöglichkeiten.

    Tierseuchenrechtliche Bescheinigung

    (PDF) Datenschutzhinweis Tierseuchenrechtliche Gesundheitsbescheinigung

    Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 DSGVO im Zusammenhang mit dem § 20 Abs. 1, 3, 7 SOG LSA. Tierseuchenrechtliche Bescheinigungen und amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen, Ausstellung

    1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
    Verantwortlich ist die Stadt Halle (Saale), vertreten durch den Oberbürgermeister.
    Der zentrale Kontakt erfolgt über:
    Stadt Halle (Saale)
    DLZ Bürgerbeteiligung
    Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
    E-Mail: dlz-buergerbeteiligung@halle.de
    Telefon: 0345 221-1115

    2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
    Stadt Halle (Saale)
    Datenschutzbeauftragter
    Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
    E-Mail: datenschutz@halle.de
    Telefon: 0345 221-4698

    3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
    Die Stadt Halle (Saale) verarbeitet Ihre unter Ziff. 4 aufgeführten personenbezogenen Daten im Fachbereich Gesundheit in der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Die Verarbeitung erfolgt in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Abs. 1 c), e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ODER erfolgt gemäß Ihrer Einwilligung ODER erfolgt zum Zwecke der Vertragsdurchführung jeweils i. V. m.

    • Art. 5, 9, 10, 13, 14, 19, 20, 21 und 25 VO (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
    • Art. 44 - 50 VO (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)
    • §§ 5, 8, 23 - 25 Tiergesundheitsgesetz
    • §§ 16, 16a Tierschutzgesetz
    • §§ 2 u. 12 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
    • § 26 Viehverkehrsverordnung und Spezialverordnungen zu einzelnen Erkrankungen, Tierarten und Haltungsformen
    • §§ 39, 42 und 43 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
    • §§ 79 Tierarzneimittelgesetz
    • § 13 SOG LSA
    • §§ 5, 6, 9, 10 Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG LSA)
    • § 6 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA)

    In den Fällen, in denen die Datenverarbeitung nicht aufgrund der o. g. gesetzlichen Grundlage beruht, erfolgt sie nur, soweit Sie darin gemäß Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO eingewilligt haben.

    4. Art und Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
    Folgende personenbezogene Daten werden für die unter Ziff. 3 genannten Zwecke verarbeitet:
    - Titel
    - Name
    - Vorname
    - Anschrift
    - Telefonnummer
    - E-Mail-Adresse
    - Geburtsdatum

    5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten
    Die unter Ziff. 4 genannten Daten dürfen zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Fachbereichs Gesundheit / der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung an Dritte weitergegeben werden, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.
    Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (s. Art. 4 Nr. 8 DSGVO).
    Dritte im vorstehenden Sinn sind: LAV und LVwA. Dies erfolgt elektronisch durch die vom Land Sachsen-Anhalt beauftragten externen Dienstleister Dataport, Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz, sowie die Firma BALVI GmbH, Isaac-Newton-Straße 11, 23562 Lübeck.

    6. Drittlandsübermittlung
    Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt unsererseits nicht.

    7. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
    Nach der Erhebung Ihrer Daten werden diese von uns so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung der unter Ziff. 3 genannten Zwecke erforderlich ist und danach unaufgefordert unverzüglich gelöscht. Demgemäß werden die Daten für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.

    8. Betroffenenrechte
    Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO). Ferner besteht ein Widerspruchsrecht gemäß (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur
    Aufgabenerfüllung erfolgt und ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten.
    Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Halle (Saale), ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
    Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.

    9. Beschwerderecht
    Es besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt.
    Geschäftsstelle und Besucheradresse: Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg
    Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg
    Telefon: 0391 81803-0
    E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
    Internet: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de

    10. Pflicht zur Angabe Ihrer personenbezogenen Daten
    Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für die Bearbeitung Ihres Anliegens / Antrages auf Ausstellung von tierseuchenrechtlichen Bescheinigungen und amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen zwingend erforderlich; ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten kann dieses nicht abschließend bearbeitet werden, was die Ablehnung bzw. Nichtbearbeitung zur Folge hätte.