Datenschutzhinweise von A bis Z
Trassenzustimmung / Aufbrucherlaubnis
(PDF) Datenschutzhinweis Trassenzustimmung / Abbrucherlaubnis
Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 DSGVO im Zusammenhang mit dem Antrag auf Trassenzustimmung und/oder Aufbrucherlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum
1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Verantwortlich ist die Stadt Halle (Saale), vertreten durch den Oberbürgermeister.
Der zentrale Kontakt erfolgt über:
Stadt Halle (Saale)
Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt und Sicherheit, Fachbereich Tiefbau,
Abteilung Straßen- und Brückenbau, Team Trassenkoordinierung
E-Mail: trassenkoordinierung@halle.de
Telefon: 0345 221-2416
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Stadt Halle (Saale)
Datenschutzbeauftragter
Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
E-Mail: datenschutz@halle.de
Telefon: 0345 221-4698
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Die Stadt Halle (Saale) verarbeitet Ihre unter Ziff. 4 aufgeführten personenbezogenen Daten im Fachbereich Tiefbau in der Abteilung Straßen- und Brückenbau zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß § 125, § 127 Telekommunikationsgesetz (TKG) im Stadtgebiet Halle (Saale) gemäß § 18 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c) und lit. e) DSGVO. In den Fällen, in denen die Datenverarbeitung nicht auf der o. g. gesetzlichen Grundlage beruht, erfolgt sie nur, soweit Sie darin gemäß Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
4. Art und Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Folgende personenbezogene Daten werden für die unter Ziff. 3 genannten Zwecke verarbeitet:
- Firmenname
- Name
- Vorname
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten
Die unter Ziff. 4 genannten Daten dürfen zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Fachbereichs Tiefbau an Dritte weitergegeben werden, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.
Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (s. Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Dritte im vorstehenden Sinn sind: Fachbereiche innerhalb der Stadtverwaltung wie Fachbereich Umwelt und Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Andere Leitungseigentümer bzw. deren Beauftragte.
6. Drittlandsübermittlung
Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt unsererseits nicht.
7. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Nr. 16/1998 der Stadt Halle (Saale) – Aktenordnung, Punkt 4.2, Anlage 3, Seite 115: „Straßen: Bau und Unterhaltung“, dauerhaft gespeichert.
8. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO). Ferner besteht ein Widerspruchsrecht gemäß (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt und ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Halle (Saale), ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.
9. Beschwerderecht
Es besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt.
Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg; Telefon: 0391 81803-0
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de;
Internet: datenschutz.sachsen-anhalt.de
10. Pflicht zur Angabe Ihrer personenbezogenen Daten
Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Trassenzustimmung und/oder Aufbrucherlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum erforderlich; ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten kann dieser nicht abschließend bearbeitet werden, was die Ablehnung bzw. Nichtbearbeitung zur Folge hätte.