nachzuweisen. Die Anordnung der Haushaltssperre erfolgt gemäß § 27 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO). Bürgermeister Egbert Geier: „Wir sind gemäß des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt [...] Der Stadtrat hat am 21. Dezember 2022 zwar das Konsolidierungskonzept mit einem Gesamtumfang von 11,5 Mio. Euro beschlossen, jedoch die darin vorgesehene Anpassung der Kita-Kostenbeitragssatzung am 28.