Berühmte Hallenser
Wolff, Ferdinand
Ehrenbürger Ferdinand Wolff war bekannter Leihbibliothekar und langjähriger Stadtrat
Mitte Juni 1887 beriet eine Kommission des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung, in welcher Weise der Leihbibliothekar und Stadtverordnete Ferdinand Wolff anlässlich seines 50-jährigen Bürger-Jubiläums zu ehren sei. Sie kam einstimmig zu dem Beschluss, dem verdienstvollen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker das Ehrenbürgerrecht der Stadt Halle zu verleihen. Im Protokoll heißt es weiter: „Dagegen glaubt man, daß Ehrengeschenke, wie ein Pokal oder dergl. dem Jubilar keine Freude machen werde und hält auch die Stiftung seines Bildnisses für den Stadtverordneten-Saal nicht angezeigt, weil solche Bilder von späteren Generationen erfahrungsgemäß bald in die Rumpelkammer geworfen werden.“ (StAH, Ehrenbürgerrecht Bl. 148f.).
Ferdinand Wolff war der Sohn des Besitzers einer bekannten, seit 1786 bestehenden Leihbibliothek und wurde am 18. September 1804 in Halle geboren. Nach der Schule erlernte er die Buchbinderei, übernahm jedoch schon 1822 nach dem Tod des Vaters das Geschäft, das er bis zum Jahre 1866 selbst weiterführte. Am 7. September 1837 erwarb er das Bürgerrecht der Stadt, da er das Haus Brüderstraße Nr. 223, heute Nr. 13, gekauft hatte. In die Kommunalpolitik trat Wolff 1845 ein, denn er wurde in das Stadtverordnetenkollegium gewählt, dem er dann 42 Jahre angehörte. Er erwarb sich große Verdienste um die städtische Armenverwaltung und das Bürgerrettungs-Institut, wo er vielen Mitbürgern den sozialen Abstieg durch konkrete Hilfe ersparen konnte. Der Text der Ehrenurkunde, die am 7. September 1887, seinem Jubiläumstag, ausgestellt wurde, begründet die Verleihung mit der Anerkennung „des stets opferwilligen Gemeinsinns, welcher derselbe fünfzig Jahre hindurch als Bürger unserer Stadt bethätigt und in dankbarer Würdigung der hohen und vielseitigen Verdienste, welche er sich in seiner langjährigen Wirksamkeit als Mitglied der Gemeinde-Vertretung um die Entwicklung und Pflege unserer Gemeinde-Einrichtungen erworben hat […]“ (Ebd. Bl. 150). Der hallische Lithograph Hallberg liefert erneut den künstlerischen Entwurf, während der Buchbinder Saalfeld die reich dekorierte Mappe anfertigt.
Ferdinand Wolff bedankte sich am 8. September 1887 und schrieb u. a.: „Durch die Wohllöbl. städt. Behörden ist mir bei Gelegenheit meines fünfzigjähr. Jubiläums das Ehrenbürgerrecht meiner Vaterstadt verliehen worden. Diese hohe Ehre hat mich auf das Tiefste ergriffen, zumal sie mir unverdient erscheint. Habe ich doch in den verfloßenen Jahren nur meine Pflicht gethan wie es jedem Bürger zusteht u. ich danke dem Himmel, daß ich meine Dienste den hiesigen Communalen Angelegenheiten bis heute habe ungestört widmen können. Wenn ich diese höchste städtische Ehrenbezeugung mit tiefgefühltestem Dank annehme, so geschieht es mit dem lebhaftesten Wunsche, daß Gottes Segen auch ferner über der von mir geliebten Vaterstadt u. ihren Behörden walten möge.“ (Ebd. Bl. 153)
Im Alter von 84 Jahren starb der Ehrenbürger Wolff am 17. Dezember 1888 und fand auf dem Nordfriedhof seine letzte Ruhestätte. „Sein Hinscheiden wird in weiten Kreisen unserer Bürgerschaft schmerzlich empfunden werden, sein Andenken aber ein gesegnetes sein für alle Zeiten“, (Hallesches Tageblatt Nr. 298 vom 19. Dezember 1888) heißt es im Nachruf der städtischen Gremien.
Beruf/Funktion: Stadtverordneter
Verleihung der Ehrenbürgerschaft: 1887
Geburtsdatum: 1804
Geburtsort: unbekannt
Sterbedatum: 17.12.1888
Ort der Beisetzung: Halle, Nordfriedhof