Friedhofslexikon
Ablauf von Grabnutzungsrechten
Über den Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts werden die Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung 3 Monate mit einem Schreiben oder einem Informationsschild an der Grabstelle im Voraus informiert. Dabei ist wichtig, dass die Angehörigen stets die gültige Anschrift des jeweils Nutzungsberechtigen der Friedhofsverwaltung mitteilen.