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  • Friedhofslexikon

    Informationen zu Bestattungs- und Grabarten, Friedhöfen, Trauerfeiern.

    Bestattungspflicht

    Für die Bestattung haben der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person in dieser Reihenfolge oder eine von der verstorbenen Person zu Lebzeiten beauftragten Person oder Einrichtung zu sorgen.