Friedhofslexikon
Bestattungsvorsorge
Zur Bestattungsvorsorge können Einwohner der Stadt Halle (Saale) bereits zu Lebzeiten Nutzungsrechte erwerben, soweit Grabstätten zur Verfügung stehen.
Bei Abschluss von Bestattungsvorsorgeverträgen bei einem Bestattungsinstitut ist die Pflege der individuellen Grabstätte zumindest für die Dauer der Ruhefrist zu gewährleisten. Hierzu können mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Verträge abgeschlossen werden.