Friedhofslexikon
Ehrengrabstätten und Kriegsgräber
…werden nur durch die Stadt Halle (Saale) als Ehrengräber bzw. Kriegsgräber anerkannt, angelegt und gepflegt gemäß der gesetzlichen Vorschriften (Gräbergesetz) in der jeweils gültigen Fassung.
Über den Erhalt von Grabstätten mit künstlerisch oder historisch wertvollen Grabmalen, oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofs gelten, trifft die Denkmalschutzbehörde der Stadt Halle (Saale) eine Entscheidung.
Mit Ehrengräbern möchte die Stadt Halle (Saale) Personen, die sich zu ihren Lebzeiten durch ihr Wirken und Schaffen für die Stadt und über deren Grenzen hinaus in der Öffentlichkeit verdient gemacht haben bzw. deren Andenken in der Öffentlichkeit fortlebt, auch über deren Tod hinaus ein Andenken bewahren.