Friedhofslexikon
Entwidmung
Jeder Friedhof oder Friedhofsteil kann aus wichtigem öffentlichem Grund für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung) oder einer anderen Verwendung (Entwidmung) zugeführt werden. Hierüber entscheidet der Stadtrat.
Jeder Friedhof oder Friedhofsteil kann aus wichtigem öffentlichem Grund für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung) oder einer anderen Verwendung (Entwidmung) zugeführt werden. Hierüber entscheidet der Stadtrat.