Friedhofslexikon
Gewerbetreibende
- Steinmetzbetriebe, Bildhauer, Grabmalschaffende
- Friedhofsgärtnereibetriebe
- Bestattungsunternehmen
- Auftragnehmer der Friedhofsverwaltung
Für die Ausführung von Tätigkeiten der Unternehmen bedarf es der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. Die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Gewerbliche Arbeiten dürfen nur während der von der Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten durchgeführt werden.