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    Informationen zu Bestattungs- und Grabarten, Friedhöfen, Trauerfeiern.

    Grabpflege

    Aus dem Erwerb des Nutzungsrechts ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte. Die Pflege der Grabstätte, außer bei Urnengemeinschaftsanlagen, Urnengemeinschaftsgräbern und naturnahen Bestattungen, ist für die Zeitdauer der Ruhefrist zu gewährleiten. Dazu kann der Nutzungsberechtigte auch einen Dauergrabpflegevertrag bei einer bei den Friedhöfen zugelassenen Friedhofsgärtnerei abschließen.

    www.dauergrabpflege-info.de