Friedhofslexikon
Grabzubehör
Nach Ablauf der Ruhefrist oder nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer sind Grabmale und Grabzubehör durch den Nutzungsberechtigten zu entfernen. Veranlasst der Nutzungsberechtigte keine Entfernung fallen die Gegenstände in die Verfügungsgewalt der Stadt Halle (Saale).