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  • Friedhofslexikon

    Informationen zu Bestattungs- und Grabarten, Friedhöfen, Trauerfeiern.

    Naturbestattung

    Die Naturbestattung ist ein Begriff, durch den verschiedene Bestattungsformen in naturhafter, grüner Umgebung bezeichnet werden. Diese Bestattungsform setzt immer eine Feuerbestattung voraus. Die Beisetzung wird auch außerhalb von traditionellen Friedhöfen durchgeführt. Aufgrund gesetzlicher Regelungen in Deutschland sind entsprechende Flächen genehmigungspflichtig.  

    Baumbestattungen von Urnen sind auf manchen Friedhöfen an besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich möglich. Eine Bestattung im Wurzelbereich der Bäume soll die äußere Hülle des Verstorbenen in den Naturkreislauf zurückkehren lassen. Der Baum ist das Grabmal mit der Symbolik für Dauer- und Standhaftigkeit. Ein Friedwald liegt in Sachsen-Anhalt im Wörmlitzer Park. Bestattungswälder besitzen ihre eigene Friedhofssatzung. Es werden nur biologisch abbaubare Urnen beigesetzt. Die Bäume oder Naturelemente sind in Karten eingezeichnet. Der Baum oder Platz kann bei bestehendem Wunsch schon zu Lebzeiten ausgewählt und über mehrere Generationen genutzt werden. Die Nutzungszeit beträgt bis zu 99 Jahre. Während dieser Zeit ist der Baum vor Abholzung geschützt. Bei Sturmschäden oder Erkrankung der Bäume gibt es entsprechende vertragliche Vereinbarungen. Ein weiterer Teil des Vertrages ist außerdem ein Lageplan. Eine namentliche Kennzeichnung des Baumes oder Naturelementes, auch mit christlichem Symbol, ist möglich. In den meisten deutschen Bundesländern außer Thüringen ist diese Form der Bestattung schon Alltag.
    Waldbestattung durchführen

    Eine Beisetzung auf der Wiese kann auch nach Wunsch erfolgen. Entweder auf der grünen Wiese des Friedhofsgeländes oder aber an Orten wie Almwiesen, Bergbächen, Felsen, Berghängen, Tälern und Meeresküsten. Das deutsche Bestattungsrecht lässt diese speziellen Orte nicht unmittelbar zu, aber in der Schweiz und anderen angrenzenden Ländern gibt es diese Möglichkeiten.
         
    Bei einer Felsbeisetzung wird die Urne des Verstorbenen unter der Grasnarbe eines Felsens bestattet oder die Asche direkt am Felsen verstreut. Es gibt die Möglichkeit, dies an einem eigenen Felsen, an einem Gemeinschaftsfelsen oder aber einem Felsen als Familiengrab durchzuführen. Die Felsbestattung an sich ist in Deutschland nicht möglich, da die Bestattungsgesetze ein Begräbnis außerhalb einer Friedhofsfläche untersagen. In der Schweiz ist die Felsbestattung möglich.  

    Die Bestattung von kremierter Asche im Meer entwickelt sich zu einer sehr gefragten Alternative gegenüber Sarg- oder Urnenbestattung auf einem Friedhof. In Deutschland ist es seit 1934 möglich, statt einer Friedhofsbestattung eine Seebestattung vorzunehmen. Hierfür wird die Asche in einer speziellen Seeurne außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone, regulär über „rauem Grund“ nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. Der Kapitän spricht die Trauerrede. Mit „rauem Grund“ sind Gebiete im Meer gemeint, in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird. Diese Möglichkeiten gibt es in jedem Meer, von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik oder Mittelmeer.

    Bei entsprechender Gesetzeslage besteht die Luftbestattung darin, dass die Asche des Verstorbenen bei einer Ballonfahrt dem Luftraum übergeben wird. Dafür ist auch der Begriff Ballonbestattung gebräuchlich. In Deutschland ist diese Form nicht direkt möglich, es kann aber eine normale Einäscherung erfolgen und die Urne dann daraufhin in die Schweiz überführt werden.