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  • Friedhofslexikon

    Informationen zu Bestattungs- und Grabarten, Friedhöfen, Trauerfeiern.

    Nutzungsberechtigte

    Hinterbliebene können an einer Grabstätte für einen bestimmten Zeitraum das Nutzungsrecht erwerben. Der Nutzungsberechtigte erhält dazu eine Urkunde und entscheidet künftig, welche Veränderungen an der Grabstelle veranlasst werden können.
    Für die Bestattungsvorsorge kann man das Nutzungsrecht bereits zu Lebzeiten an einer Grabstätte erwerben.