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  • Friedhofslexikon

    Informationen zu Bestattungs- und Grabarten, Friedhöfen, Trauerfeiern.

    Ordnungswidrigkeiten

    Ordnungswidrig handelt im Sinne § 6, Abs. 7 der Gemeindeordnung  des Landes Sachsen-Anhalt, wer vorsätzlich oder fahrlässig u. a. Tiere (außer Blindenhunde) mitbringt, Pflanzen und jegliches Grabzubehör widerrechtlich entwendet oder Grabstellen vernachlässigt.
    Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € geahndet werden.

    Allgemeine Hinweise finden Sie unter -Verhalten auf Friedhöfen-