Friedhofslexikon
Reihengrabstätten
…sind für Erdbestattungen der Reihe nach angelegt, Nutzungsrecht 20 Jahre
…sind für Urnenbeisetzungen der Reihe nach angelegt, Nutzungsrecht 20 Jahre, es kann nur eine Urne beigesetzt werden
…werden nach 20 Jahren eingeebnet, dies wird 3 Monate vor Ablauf des Nutzungsrechts durch ein Anschreiben oder einen Aushang am Grabfeld bekannt gegeben.
Reihengrabstätten können nicht im Nutzungsrecht verlängert werden, es besteht keine Anspruch auf eine bestimmte Grabstelle, sondern nur der Anspruch auf eine beliebige von der Friedhofsverwaltung vergebene Grabstelle.