Friedhofslexikon
Sarg
Für die Erdbestattung eines Leichnams ist die Verwendung eines Sarges aus Holz verpflichtend. Ein Sarg soll höchstens 2 m lang, 70 cm breit und 75 cm hoch sein. Für Beisetzungen in vorhandene gemauerte Grüfte sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht verschlossen sind.