Friedhofslexikon
Totengedenkfeiern
Totengedenkfeiern und andere, nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen auf Friedhöfen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie sind 8 Tage vorher anzumelden.
Totengedenkfeiern und andere, nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen auf Friedhöfen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie sind 8 Tage vorher anzumelden.