Friedhofslexikon
Totenruhe
Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
Die Ruhezeit für Urnen- und für Sargbestattungen betragen 20 Jahre.
Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
Die Ruhezeit für Urnen- und für Sargbestattungen betragen 20 Jahre.