Friedhofslexikon
Umbettung
Umbettungen von Aschen und Leichen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung zur Umbettung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungsberechtigte.
Umbettungen aus Urnengemeinschaftsanlagen und aus naturnahen Urnenbestattungsflächen sind nicht möglich.