Friedhofslexikon
Vegetationsbestand
Für Rahmenbepflanzungen auf Grabstätten und im öffentlichen Grün sind standortgerechte Gehölze zu verwenden. Die fachgerechte Pflege der Pflanzungen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung oder wird einer Fachfirma übertragen.
Die Friedhofsverwaltung achtet auf den Erhalt alter Baumalleen.
Auf dem unter Denkmalschutz stehenden Stadtgottesacker ist es nicht gestattet, Laub-und Nadelgehölze, Sträucher und Stauden mit einer Wuchshöhe über 30 cm zu pflanzen.