Friedhofslexikon
Verhaltensregeln auf Friedhöfen
Alle Besucher eines Friedhofs werden gebeten, sich der Würde des Ortes entsprechend zu
verhalten.
Dazu gehört unter anderem:
- Alle Kinder unter 7 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.
- Die Friedhofswege dürfen nur mit Ausnahmeregelungen mit Fahrzeugen befahren werden (bspw. Rollstuhl, Kinderwagen, Friedhofsverwaltung,…).
- Es ist nicht erlaubt Waren oder gewerbliche Dienste anzubieten.
- Kompostierbares Material und sonstige Abfälle sind an den dafür vorgesehen Stellen zu entsorgen.
- Es dürfen keine Verunreinigungen oder Beschädigungen im Friedhofsgelände verursacht werden und keine Hecken oder Rasenflächen betreten werden.
- Es ist nicht erlaubt, laut zu sein oder auf dem Friedhof zu spielen.
- Haustiere, außer Blindenhunde, müssen draußen bleiben.
- Es dürfen keine Pflanzen, Sträucher, Bäume oder Steine widerrechtlich entfernt werden.
- Bei der Grabpflege ist kein Unkrautvernichtungsmittel anzuwenden.
- Grabschmuck sollte aus biologisch abbaubarem Material bestehen.
- Für eine ordentliche und regelmäßige Grabpflege ist Sorge zu tragen.
- Die Verwendung von Kies, Splitt und Platten zur Abdeckung des Grabes ist aus funktionellen und gestalterischen Gründen verboten. (Erdbelüftung etc.)
- Alle Grabmale und sonstige bauliche Anlagen sind im Vorfeld zu genehmigen.
- Die Standsicherheit des Grabmals ist zu gewährleisten.
Bei auftretenden Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der zuständigen Friedhofsverwaltung.