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  • Friedhofslexikon

    Informationen zu Bestattungs- und Grabarten, Friedhöfen, Trauerfeiern.

    Verhaltensregeln auf Friedhöfen

    Alle Besucher eines Friedhofs werden gebeten, sich der Würde des Ortes entsprechend zu
    verhalten.
    Dazu gehört unter anderem:

    • Alle Kinder unter 7 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.
    • Die Friedhofswege dürfen nur mit Ausnahmeregelungen mit Fahrzeugen befahren werden (bspw. Rollstuhl, Kinderwagen, Friedhofsverwaltung,…).
    • Es ist nicht erlaubt Waren oder gewerbliche Dienste anzubieten.
    • Kompostierbares Material und sonstige Abfälle sind an den dafür vorgesehen Stellen zu entsorgen.
    • Es dürfen keine Verunreinigungen oder Beschädigungen im Friedhofsgelände verursacht werden und keine Hecken oder Rasenflächen betreten werden.
    • Es ist nicht erlaubt, laut zu sein oder auf dem Friedhof zu spielen.
    • Haustiere, außer Blindenhunde, müssen draußen bleiben.
    • Es dürfen keine Pflanzen, Sträucher, Bäume oder Steine widerrechtlich entfernt werden.
    • Bei der Grabpflege ist kein Unkrautvernichtungsmittel anzuwenden.
    • Grabschmuck sollte aus biologisch abbaubarem Material bestehen.
    • Für eine ordentliche und regelmäßige Grabpflege ist Sorge zu tragen.
    • Die Verwendung von Kies, Splitt und Platten zur Abdeckung des Grabes ist aus funktionellen und gestalterischen Gründen verboten. (Erdbelüftung etc.)
    • Alle Grabmale und sonstige bauliche Anlagen sind im Vorfeld zu genehmigen.
    • Die Standsicherheit des Grabmals ist zu gewährleisten.

    Bei auftretenden Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der zuständigen Friedhofsverwaltung.