Friedhofslexikon
Verkehrssicherungspflicht
Sie beschreibt das Verhalten zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Missachtung zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Zum Beispiel trifft dies bei Nutzungsberechtigten von Gräbern bei nicht standsicheren Grabmalen als mögliche Gefahrenquelle zu.
Die Friedhofsverwaltungen sichern durch Baumkontrollen die Standsicherheit von Bäumen und beurteilen deren Vitalität oder überprüfen Platz-und Wegeflächen.