Friedhofslexikon
Vernachlässigung der Pflege von Grabstätten
Wird eine Grabstätte nicht in einem würdigen Zustand hergerichtet oder gepflegt, erhält der Nutzungsberechtigte eine schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung mit einer angemessenen Frist, die Grabstätte in Ordnung zu bringen. Ist der Nutzungsberechtigte nicht ohne weiteren größeren Aufwand zu ermitteln, wird an der Grabstelle eine öffentliche Bekanntmachung mit einer 6wöchigen Frist angebracht.