Friedhofslexikon
Wahlgrabstätten
...werden für Erdbestattungen angelegt, Nutzungsrecht 30 Jahre (Verlängerung auf Antragstellung möglich oder aber Verzicht auf Nutzungsrecht nach 20 Jahren möglich), es können zusätzlich 4 Urnen beigesetzt werden, insofern die Ruhezeit von 20 Jahren gewährleistet ist.
…können im Todesfall verlängert werden, d. h. es kann das Nutzungsrecht für eine mehrstellige Grabstätte erworben werden, insofern die Ruhezeit von 20 Jahren gewährleistet ist
…werden für Urnenbeisetzungen angelegt, Nutzungsrecht 30 Jahre (Verlängerung auf Antragstellung möglich oder aber Verzicht auf Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit der zuletzt begrabenen Urne), es können in einer Grabstelle von 1m² 4 Urnen beigesetzt werden
…werden nach Beendigung des Nutzungsrechtes eingeebnet, dies wird 3 Monate vor Ablauf des Nutzungsrecht schriftlich bekannt gegeben
…mit größeren Fläche werden Heckengrabstätten oder Sondergrabstätten genannt und haben besondere Gehölzbepflanzungen
…können schon ohne Eintritt eines Todesfalls ausgewählt und das Nutzungsrecht erworben werden