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  • Prostitution - Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

    Für Personen, die in der Prostitution tätig sind, besteht eine Anmeldepflicht. Voraussetzung für die Anmeldung ist eine gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Diese wird im Fachbereich Gesundheit, Abteilung Amtsgutachten durchgeführt. Für Personen über 21 Jahre ist diese jedes Jahr erforderlich, Personen unter 21 Jahre müssen halbjährlich zur Gesundheitsberatung.

    Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie Schutz vor Krankheiten, Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung sowie um Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch. Das Gespräch ist vertraulich, es werden keine Informationen weitergegeben. Sprechen Sie kein oder nur wenig Deutsch, kann noch eine weitere Person bei dem Gespräch dabei sein, die übersetzt - aber nur, wenn die Behörde und Sie zustimmen. Auch dann bleibt das Gespräch vertraulich.

    Nach der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die auf den Vor- und Nachnamen ausgestellt wird. Soll auf dieser Bescheinigung nicht der richtige Name stehen, kann eine zusätzliche Bescheinigung mit einem Aliasnamen ausgestellt werden. Der Aliasname auf der Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung und der auf der Anmeldung muss derselbe sein. Diese Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist für die Anmeldung der Tätigkeit nach § 3 ProstSchG im Bürgerservice (Fachbereich Einwohnerwesen) notwendig.

    kostenlos

    nach telefonischer Terminabsprache

    Ausweis/Pass oder andere Personaldokumente

    Eine Anmeldung nach § 3 ProstSchG ist über den Fachbereich Einwohnerwesen, Frau Troske unter 0345 221- 4234 möglich.

    Für die Beantragung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte ist der Fachbereich Sicherheit, Abteilung Gewerbe zuständig.

    Alle Angaben werden streng vertraulich und entsprechend der gültigen Datenschutzvorschriften behandelt.

    persönlich, nach telefonischer Terminabsprache

    Adresse:
    Abteilung Amtsgutachten, Sozialpsychiatrie
    Niemeyerstraße 1
    06110 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2213227
    Fax: +49 345 2213222

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontaktperson: Fr. Müller
    Gesundheits- und Krankenpflegerin
    Adresse: Niemeyerstraße 1
    06110 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2213239
    Fax: +49 345 2213222
    Kontakt per E-Mail: